Frage an Gustav Herzog von Jürgen W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Herr Herzog, Sie haben zusammen mit der Kollegin Angelika Glöckner ausgehend vom Urteil des Ramsteiner Militärgerichts zu einem Verkehrsunfall mit Todesfolge eine Initiative zur Überprüfung des NATO-Truppenstatuts nebst Zusatzabkommen eingebracht. Angeblich wurde dies in Berlin auf die Agenda gesetzt.
Welche Agenda ist damit gemeint, was wurde aus der Initiative und welche Ergebnisse wurden erzielt?
Sehr geehrter Herr Weidemaier,
besten Dank für Ihre Frage, die Sie ebenso an meine Kollegin Angelika Glöckner gestellt hatten. Frau Glöckner hat Ihnen dazu bereits geantwortet, ebenso auf Ihre Nachfrage. Den Antworten meiner Kollegin schließe ich mich in der Sache an.
Ergänzend dazu noch eine Anmerkung: Seit nunmehr über 10 Jahren engagiere ich mich als Gastgeber des Runden Tisches der SPD-Bundestagsfraktion zu den Zivilen Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräfte (SSK) für die Belange der lokalen Beschäftigten und ihrer Interessensvertretungen. In diesem Kontext stehen immer wieder auch die Benachteiligungen der Betriebs- und Personalräte bei den SSK in Deutschland durch das Zusatzabkommen zum NATO Truppenstatut im Fokus.
Bei der Sitzung des Runden Tisches in Berlin im November 2020 standen wie immer die Themen der ver.di Kolleginnen und Kollegen von den Standorten im Mittelpunkt. Gerne habe ich jedoch auf Anregung und in Absprache mit Angelika Glöckner MdB und Daniel Schäffner MdL zusätzlich die Angelegenheit des Weilerbacher Verkehrsunfalls mit auf die Tagesordnung genommen. Mein weiterführendes Engagement gilt aber wie auch zuvor allein den Belangen der Zivilen Beschäftigten. Zu den Fragen zum eigentlichen Truppenstatut und der Gerichtsbarkeit obliegt das weitere Vorgehen Angelika Glöckner, die in ihrer Antwort an Sie bereits deutlich gemacht hat, dass wir erst am Anfang eines längeren Dialog- und Abstimmungsprozesses stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog