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Gustav Herzog
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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Gustav Herzog von Wolfgang M. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrter Herr Herzog,
was tun Sie persönlich, damit es noch vor der nächsten Bundestagswahl zu einer Wahlrechtsreform kommt, die zumindest ein weiteres Anwachsen des Bundestages verhindert oder besser, zu einer Rückführung der Abgeordnetenzahl auf die im Bundeswahlgesetz vom 15. Nov. 1996 vorgesehene Zahl (598) führt?
Viele Grüße
W. M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

gerne beantworte ich Ihre Frage zu meinem persönlichen Einsatz in der Frage der Größe des nächsten Deutschen Bundestages.

Es liegt ein Gesetzentwurf der Oppositionsparteien (FDP, Bündnis 90/Grüne und Linke) vor, der eine deutliche Verringerung der Wahlkreise von 299 auf 250 vorsieht. Die Verringerung der Direktmandate ist für diese Parteien machtpolitisch ein einfacher Weg, da sie bislang keine oder nur sehr wenige Wahlkreise gewinnen konnten. Nach überschlägigen Rechnungen würde es für Rheinland-Pfalz eine Reduzierung von 15 auf 13 Wahlkreise bedeuten und damit nicht nur eine erhebliche Veränderung vieler Wahlkreise, sondern auch eine deutliche Vergrößerung mit sich bringen.

Von Seiten der CDU/CSU kenne ich nur den Vorschlag aus den Medien, 19 Wahlkreise zu streichen (einer davon dann in Rheinland-Pfalz) und bei den Überhangs- sowie Ausgleichsmandaten zu deckeln.

Und wofür stehe ich, bzw. die SPD-Bundestagsfraktion? Ganz klar – auch wir wollen eine Begrenzung der Mandate im Deutschen Bundestag und fordern eine nachhaltige Reform des Wahlrechts. Diese Reform muss darauf zielen, die bewährten Prinzipien des personalisierten Verhältniswahlrechts zu erhalten und zugleich die Zahl der Mitglieder des Bundestages wirksam zu begrenzen. Und sie muss dafür sorgen, dass eine paritätische Besetzung des Bundestages mit Frauen und Männern erreicht werden kann. Damit eine solche Reform wirklich gelingt, brauchen wir eine Kommission, die sich neben den strittigen Themen rund um das personalisierte Verhältniswahlrecht und die Wahlkreiszuschnitte auch mit der Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit beschäftigt.

Da es aufgrund der bisherigen völligen Blockadehaltung der Union zeitlich unrealistisch geworden ist, eine solche „große Reform“ schon für die kommende Bundestagswahl zu erarbeiten und zu verabschieden, haben wir bereits im Februar 2020 Vorschläge für eine Übergangsregelung für die kommende Wahl ausgearbeitet und vorgelegt. Diese sieht folgende Maßnahmen vor:

- Die Regelgröße des Bundestages bleibt bei 598 Abgeordneten. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 299.

- Zur Wahl werden nur Parteien zugelassen, deren Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einem Mann und einer Frau oder umgekehrt besetzt sind.

- Als maximale Obergrenze wird die Zahl von 690 Abgeordneten im Gesetz festgeschrieben.

- Bis zur Erreichung der Obergrenze werden alle Überhang- und Ausgleichsmandate entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses zugeteilt. Dabei entfällt der 2013 eingeführte erste Verrechnungsschritt.

- Alle über die Obergrenze hinausgehenden Überhangmandate werden nicht mehr zugeteilt. Der Zweitstimmenproporz bleibt erhalten.

- Die Übergangsregelung bleibt bis zur Umsetzung der Ergebnisse einer aus Abgeordneten aller Parteien und Wissenschaftler*innen zusammengesetzten Reformkommission in Kraft.
Für diese umfassende Reform und die praktikable Übergangsregelung setze ich mich ein.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog