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Frage von Stefan M. •

Frage an Gustav Herzog von Stefan M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Herzog,

Die technischen Möglichkeiten automatisierter Anhäufung und Analyse von Daten - insbesondere von Bewegungsdaten und Bild-/Videomaterial werden international immer häufiger privatwirtschaftlich, staatlich und geheimdienstlich ausgeschöpft. Dies öffnet perspektivisch Tür und Tor für die durchgängige Überwachung, Lokalisierung, Vermessung, Verhaltensprognose und letztlich damit verbundene Freiheitseinschränkungen für alle Bürger.

Wie stehen Sie zu automatisierter Gesichtserkennung und wie würden Sie im Bundestag abstimmen, wenn zu diesem Thema ein Gesetz zur Abstimmung gestellt würde?

Mit freundlichem Gruß
Stefan Malz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Malz,

vielen Dank für Ihre Frage zur automatischen Gesichtserkennung und den Möglichkeiten der Datenverarbeitung.

Mit Ihrer Frage lenken Sie – auch nach meiner Überzeugung – den Blick auf einen gesellschaftlichen Bereich, der kaum über den Kreis der Fachleute einerseits und Verschwörungstheoretiker andererseits hinaus eine größere Zahl von Menschen interessiert. Warum? Weil wir schon heute mit der Nutzung der digitalen Angebote eine gigantische Datenspur im Netz hinterlassen. Häufig wird die kostenlose Nutzung privatwirtschaftlicher Angebote mit der Nutzungsweitergabe der eigenen Daten „bezahlt“. Dieser Entwicklung tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung klar entgegen. Mit den Grundsätzen der Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz, Vertraulichkeit und dem Recht auf Löschung ist den Bürger*innen ein Werkzeug in die Hand gegeben worden, um sich gegen „Datenkraken“ zu wehren. Sie müssen die EU DSGVO auch nutzen.

Die rasante Entwicklung der Kamerasysteme und der Künstlichen Intelligenz machen die automatische Gesichtserkennung zu einem weiten Feld, welches besondere Aufmerksamkeit erfordert. Erste öffentliche und transparente Tests sind bereits erfolgt (2006 im Mainzer Bahnhof, 2017 in einem Berliner Bahnhof). Offenbar waren die Ergebnisse aus Sicht der Behörden nicht ausreichend.

Noch besteht aber sehr große Zurückhaltung. Mir ist zudem keine Gesetzesinitiative aus dem Bereich bekannt. Zu meinem Abstimmungsverhalten kann ich mich also auch erst äußern, wenn ein konkreter Entwurf vorliegt.

Aber schon jetzt können Sie mitnehmen, dass ich gegen eine anlasslose automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bin.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog