Frage an Gustav Herzog von Melanie B. bezüglich Energie
Wie werden Sie am 3.7. im Bundestag stimmen, wenn das neue Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden soll? Die Mitglieder der Kohlekommission kritisieren, dass es in seiner jetzigen Version signifikant hinter dem ausgehandelten Mindestkompromiss zurückbleibt. Die nun vorgesehenen Fördermengen liegen deutlich höher als im Entwurf vereinbart.
Zudem zementiert es Kohleverstromung für 18 weitere Jahre, obgleich sie schon jetzt nur durch Subventionen von Steuerzahlenden wirtschaftlich ist. Durch öffentlich-rechtliche Verträge mit RWE und LEAG würde ein früherer Ausstieg (und er wird kommen) die Steuerzahlenden > 4 Milliarden Euro kosten, Geld welches wir dringend für den sozialverträglichen ökologischen Wandel brauchen werden, insbesondere, weil wir schon jetzt die Mittel künftiger Generationen für Konjunkturhilfen ausgeben.
Bitte denken Sie an unsere Kinder und Enkel !
Sehr geehrte Frau Bergmann,
am 3. Juli werde ich nicht in Berlin sein und daher auch nicht an der Abstimmung im Deutschen Bundestag teilnehmen können. Wäre ich dabei, würde ich aber für das Kohleausstiegsgesetz stimmen, da ich es für ökologisch zielführend, strukturpolitisch ausgewogen und in den konkreten Regelungen für vollkommen angemessen halte.
Wenn Sie schreiben, dass das Gesetz teilweise hinter den Vorschlägen der Kohlekommission zurück bleibt, so bitte ich darum zu bedenken, dass wir nicht nur die Expertise der Kohlekommission politisch zu berücksichtigen hatten, sondern bei diesem hochkomplexen Thema auch die Aspekte des Strukturwandels in den betroffenen Regionen zu beachten waren. Deshalb hatten wir neben der Kohlekommission auch die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) eingesetzt, die unter anderem auch zur Erarbeitung des Strukturwandelgesetzes beigetragen hat, welches im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz parallel erarbeitet wurde.
Wenn Sie schreiben, die Kohleverstromung sei für weitere 18 Jahre „festzementiert“, so stimmt das nicht:
In den Jahren 2026, 2029 und 2032 wird überprüft, ob das Enddatum für alle für die Zeit nach 2030 vorgesehenen Stilllegungen von Braun- und Steinkohlekraftwerken um jeweils drei Jahre vorgezogen werden und damit das Ausstiegsjahr 2035 erreicht werden kann. Erfolgt diese Entscheidung rechtzeitig kann dieses Vorziehen des Ausstiegs ohne weitere Entschädigungen (!) erfolgen. Auch ein Ausstieg vor 2035 bleibt möglich!
Zu den Erneuerbaren Energien (EE) und der Frage, ob die Entschädigungen für die Kraftwerkbetreiber nicht besser in die EE investiert wären: Um ein rechtssicheres Vorgehen und wirksame klimapolitische Auswirkungen zu gewährleisten, hat die KWSB die Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten im Einvernehmen mit den jeweiligen Kraftwerksbetreibern vorgeschlagen. Dieses Einvernehmen, welches die besagten Entschädigungen beinhaltet, ist auch im Sinne einer damit herbeigeführten Rechtssicherheit von enormer Bedeutung. Ohne diese Rechtssicherheit würden wir als Staat auf dem Klageweg von den Betreibern wegen Vertragsbrüchigkeit belangt, was unkalkulierbar höhere Kosten mit sich bringen würde.
Unabhängig davon wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien selbstverständlich weiterhin umfangreich gefördert. Voraussetzung für den Ausstieg aus Atom und Kohle ist der verstärkte Einstieg in die Erneuerbaren Energien. Bereits im Abschlussbericht der KWSB heißt es dazu: „Die erneuerbaren Energien sind das zentrale Element des neuen Stromerzeugungssystems, um das vorhandene, auf fossilen Energieträgern basierende, zu ersetzen.“ Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Das haben wir nun auch gesetzlich fixiert.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog