Frage an Gustav Herzog von Hans S. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Herzog
Wie hoch ist die Kosteneinsparung für die Bundesrepublik bei der vielfach geforderten Verkleinerung des Parlaments?
Können diese Gelder direkt umgeschichtet werden, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Schäfer,
gerne beantworte ich ihre beiden konkreten Fragen:
Der „Bund der Steuerzahler“ – völlig unverdächtig, die Zahlen zu Gunsten des Parlamentes zu berechnen – gibt auf seiner Homepage https://www.steuerzahler.de/aktion-position/politikfinanzierung/wahlrechtsreform/?L=0 an, dass eine Verkleinerung des Bundestages von 709 auf 598 Abgeordnete eine direkte Einsparung von 78 Mio. Euro pro Jahr ergeben würde.
Diese Einsparung würde bei dem „normalen“ Bundeshaushalt von 360 Mrd. Euro ein Anteil von 0,02% ausmachen. Die Mittel stünden nicht automatisch für Corona-Maßnahmen zur Verfügung. Es würde sich auch nicht spürbar, ja, noch nicht mal als erkennbar auswirken. Warum? Bezogen auf den Bundeshaushalt und die zusätzlichen Corona-Hilfspakete von geschätzt 350 Mrd. Euro haushaltswirksamen Mitteln und 820 Mrd. Garantien betrüge der Anteil 0,005%.
Eine Übersicht über die Milliarden Euro der Corona-Hilfen finden Sie beim Bundesfinanzminister:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html
Herzliche Grüße
Gustav Herzog