Frage an Gustav Herzog von Gerhard B. bezüglich Finanzen
"Die Hochnäsigkeit der Manager endete in einem Desaster" ereifert sich Herr Steinbrück angesichts der sog. Bankenkrise und Herr Glos erkennt "sträflichen Leichtsinn". Dabei fällt mir die Verschuldung unseres Staates ein die durch Haushaltsbeschluß des Bundestages sich 2008 um weitere ca. 12 Miliarden erhöhen soll. Hierzu frage ich, in welcher Höhe Sie, unter Berücksichtigung von Investitionen in Infrastruktur o.ä., eine Weitergabe von Schulden an unsere Kinder mitverantworten wollen? Stimmt es dass der Bund seit 1961 nur zwei Jahre mit ausgeglichenem Haushalt vorweisen kann? Was sagt das jüngst von der SPD beschlossene Grundsatzprogramm zum Thema Schuldenabbau und welche Absichten hierbei hat die derzeitige große Koalition?
Sehr geehrter Herr Berndt,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Staatsverschuldung, bzw Schuldenabbau des Bundes.
Zunächst einige Grundsatzinformationen zum Haushalt 2008:
Mit dem Haushaltsentwurf 2008 wird die Neuverschuldung im Vergleich zum Soll 2007 um weitere 6,7 Milliarden Euro auf 12,9 Milliarden Euro gesenkt. Diesen Wert unterschritt sie zuletzt 1989. Die Kreditfinanzierungsquote des Bundeshaushalts erreicht mit 4,6 Prozent den niedrigsten Stand seit 1973.
Spätestens 2011 soll die Neuverschuldung auf Null sinken. Schon 2008 werden wir voraussichtlich einen ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) erreichen können. Auch die Staatsausgabenquote sinkt weiter: Nach fast 50 Prozent im Jahr 1996 könnte sie nach Einschätzung der Haushaltspolitiker der Regierungskoalition in Kürze wieder den Stand vor der Deutschen Einheit mit rund 43 Prozent erreichen.
Sie sehen also, dass wir genau auf dem Weg sind, den Sie- wie auch viele andere Bürgerinnen und Bürger- zu Recht verlangen: Abbau von Schulden und Verzicht auf Neuverschuldung für die Generationen unserer Kinder und Enkel.
Ihre Frage, in welcher Höhe dennoch Schulden, bzw die Weitergabe von Schulden verantwortet werden kann, ist nicht mit einer Zahl zu beantworten. Wird im Grundsatz das o. g. Ziel der Verstetigung des Schuldenabbaus verfolgt, kann und muss es trotzdem Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Arbeitsmarktpolitik geben, die ebenfalls im Dienste der nachfolgenden Generationen gemacht werden. Daher sind Schulden nicht gleich Schulden. Für konsumtive Ausgaben sollten in der Regel keine Schulden gemacht werden. Für Investitionen für die Zukunft sind sie aber durchaus zuverlässig: Warum soll der heutige Steuerzahler sofort für eine Straße, einen Kindergarten, eine Großforschungsanlage aufkommen, die voraussichtlich mehrere Jahrzehnte zur Verfügung stehen?
Die soziale Gerechtigkeit steht ebenso nach wie vor im Mittelpunkt sozialdemokratischen Politik und Initiativen wie die Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I für ältere Arbeitnehmer dienen in Gegenwart und Zukunft der Generationengerechtigkeit- kosten aber Geld, das im Bundeshaushalt zu Buche schlägt.
Sie sehen- Haushaltspolitik muss einerseits eine rasche, nachhaltige Konsolidierung anstreben, darf aber auch nicht an Stellen sparen, die ebenso wichtig für unsere Gesellschaft und die Stabilisierung von Wohlstand und sozialer Sicherheit sind. Daher geht es in Bund, Ländern und Gemeinden um Ausgewogenheit. Und nicht um reinen Schuldenabbau um JEDEN Preis!
Abschließend möchte ich aus dem Hamburger Grundsatzprogramm der SPD zum Thema zitieren, da Sie ja konkret danach fragten:
"Eine solide Finanzpolitik heißt für uns, dass wir heute nicht auf Kosten zukünftiger Generationen leben. Allerdings darf die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht dazu führen, dass wir der kommenden Generation eine marode Infrastruktur hinterlassen. Unsere Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen bedeutet: Wir müssen die Verschuldung der öffentlichen Haushalte senken und gleichzeitig mehr Geld in Bildung, Forschung und Infrastruktur investieren."
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB