Frage an Gustav Herzog von Martin G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gustav Herzog,
von Seiten der Befürworter des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung wird immer wieder das Argument ins Feld geführt, nur eine EU-Richtlinie umzusetzen.
Warum wurde dann mit dem Beschluss des Gesetzes nicht abgewartet, wie der Europäische Gerichtshof über die Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung entscheidet? Immerhin besteht die realistische Möglichkeit, dass der EuGh die Richtlinie für nichtig erklärt. Die Entscheidung des EuGh wird für 2008 erwartet, warum um alles in der Welt wird vom Bundestag ein Gesetz entgegen aller Expertenmeinungen durchgepeitscht, das möglicherweise wieder gekippt wird, noch ehe es in kraft ist.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gorges
Sehr geehrter Herr Schwaner, sehr geehrter Herr Gorges, sehr geehrter Herr Herding,
Sie alle gehen kritisch auf meine Äußerungen zur sog. Vorratsdatenspeicherung ein, daher bietet sich eine gemeinsame Antwort an Sie für mich an.
Ihnen ist bekannt, dass die Entscheidungsfindung für die Ausgestaltung des Gesetzes mit einer langen und intensiven Diskussion verbunden war- mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Verfassungsrechtlern, Vertretern von Strafverfolgungsbehörden, innerhalb der Parteien, in den Fachgremien und nicht zuletzt im Plenum des Deutschen Bundestages.
Als Resultat dieses Diskussionsprozesses haben wir viele Hürden für die Strafverfolger deutlich höher gehangen als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen. Diese Hürden waren für mich eine wesentliche Voraussetzung, unter der ich dem Gesetz zustimmen konnte. Ich verweise nochmals auf die Seite des Justizministeriums.
Ich habe deutlich in der von Ihnen kritisierten Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass es die Verantwortung der Politik ist, die Sicherheit des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Persönlichkeits- und Datenschutzrechten in Einklang zu bringen. Ich bin der Auffassung, dass uns dies gelungen ist.
Wir haben die Pflicht, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen, ihre Bedenken in Entscheidungen einzubeziehen- aber nicht das Recht, die Augen vor den rasanten technischen Fortschritten bei der Planung und Durchführung schwerster Straftaten zu verschließen und demzufolge politisch nicht darauf zu reagieren.
Dem habe ich nichts hinzu zu fügen.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB