Frage an Gustav Herzog von Heike B. bezüglich Verkehr
Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?
Sehr geehrte Frau B.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der, wie Sie sagen harmlos klingenden Rückkehrpflicht für Mietwagen. In Rücksprache mit unserem Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion kann ich Ihnen derzeit nur einen Zwischenstand mitteilen. Unser Ziel ist ein modernes PBefG - wir wollen Räume auch für innovative Mobilitätsangebote bieten und unser Recht an schnelle Entwicklungen in diesem Bereich anpassen. Dabei sollen aber gewachsene Strukturen nicht benachteiligt oder in ihrer Existenz bedroht werden. Taxiunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur mobilen Daseinsvorsorge in der Stadt wie auf dem Land, und sie erfüllen ihre Pflichten, die ihnen auferlegt werden - Mobilitätsdienstleister wie Uber tun dies nicht. Und damit bekommt der Wettbewerb eine Gerechtigkeitskomponente, die wir nicht zu Lasten der Taxiunternehmen auslegen wollen.
Im Grundsatz ist unser Anliegen, einen Wettbewerb zu organisieren, der den Mobilitätsanforderungen der Menschen in der Stadt wie auf dem Land gerecht wird und der dafür entsprechende Angebote zur Verfügung stellt. Dieser Wettbewerb muss aber fair sein - eine Bevorteilung von Mobilitätsdienstleistern durch einseitigen Wegfall der Rückkehrpflicht kommt für uns daher nicht in Frage. Allerdings müssen wir uns aber fragen, ob "juristische Hilfskrücken" richtige Instrumente sind, um fairen Wettbewerb herzustellen. Dafür unzählige Leerfahrten zu provozieren klingt für mich auch nicht besonders vernünftig und ich bin davon überzeugt, dass es bessere Lösungen gibt, unsere Ziele zu erreichen.
Die Beratungen hierzu sind jedoch noch ganz am Anfang, das vorliegende Eckpunktepapier aus dem CSU-Verkehrsministerium ist also nur der Beginn für die Diskussionen um die Zukunft von Mobilitätsangeboten. Klar ist aber jetzt schon, dass eine Öffnung des Rechtsrahmens nicht zu einer „Kannibalisierung“ des ÖPNV durch App-gestützte neuartige Mobilitätsformen, nicht zu mehr Autoverkehr auf den Straßen und nicht zu Lasten des Taxigewerbes als Bestandteil der mobilen Daseinsvorsorge führen darf. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Beratungsverlauf zu guten Lösungen kommen werden. Hier ist mein Kollege Detlef Müller MdB federführend. Gerne können Sie sich an ihn wenden, um sich auf dem Laufenden zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog