Frage an Gustav Herzog von Stefan K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Herzog,
mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 55.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst: Die geplante Novellierung der PBefG ist noch ganz am Anfang. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr als ein Eckpunktepapier aus dem Bundesverkehrsministerium, das in der letzten Woche im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages als Diskussionsgrundlage erstmals (und deutlich kontrovers) beraten wurde. Es befindet sich also noch kein Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung.
Unser für den Bereich des PBefG zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Detlef Müller hat sich von Anfang an klar zugunsten der Taxis positioniert: https://www.spd-mueller.de/gute-daseinsvorsorge-auch-beim-verkehr-der-zukunft-taxis-schuetzen/ . Da ich seine Auffassung teile, rennen Sie bei mir mit Ihren Darlegungen offene Türen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog