Frage an Gustav Herzog von Volker U. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Herzog,
der Wirtschaftswoche vom 13.2.2019 (Kommentar von M. Gerth "Entscheidung nach Kassenlage") konnte ich entnehmen, daß Frau Merkel und Herr Scholz die Abschaffung der Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten zum 1.1. 2020 ablehnen. Meines Wissens gibt es Parteitagsbeschlüsse von SPD und CDU, die eine solche Abschaffung vorsehen. Wären deshalb jetzt nicht die Fraktionen der Groko als Legislative gefragt, die Beitragshalbierung kurzfristig per Gesetz zu beschließen, diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
V. U.
Sehr geehrter Herr U.,
vielen Dank für Ihre Frage, die viele Menschen bewegt, welche über viele Jahre in ein Betriebsrentenmodell eingezahlt haben und für die sich im Laufe der Ansparphase die Krankenkassen-Beitragsbedingungen in der Auszahlungsphase geändert haben.
Eine Anmerkung zu dem Beitrag, auf den Sie sich beziehen: Es handelt sich um einen Kommentar in einer wirtschaftsfreundlichen (!) Zeitung. Kommentare sind ganz klar gekennzeichnete Meinungsäußerungen und keine ausgewogene Faktendarstellung. Warum erwähne ich das? Weil der Beitrag die Botschaft vermittelt, Bundesminister Spahn von der CDU wolle die Betriebsrentner*innen entlasten, Bundesfinanzminister Scholz von der SPD würde dies aber blockieren. Das ist insofern falsch, als es nur die halbe Wahrheit ist. Richtig ist nämlich, dass auch die SPD sich seit Jahren dafür einsetzt, dass die Bezieher*innen von Betriebsrenten um den Arbeitgeberanteil bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entlastet werden. Also eine Halbierung der jetzigen Beiträge der Versicherten stattfindet.
Der wichtige Unterschied zu dem Vorschlag von Jens Spahn liegt in der Gegenfinanzierung dieser Maßnahme. Die SPD ist der Auffassung, dass die Gegenfinanzierung bzw. die Einnahmeausfälle zum größten Teil durch die GKV selber gestemmt werden können. Unsere Gesundheits- und Finanzpolitiker haben durchgerechnet, dass die Beschränkung auf den Arbeitnehmeranteil ohne Finanzierungslücken an anderer Stelle bei den Kassen machbar ist. (Zur Information der Leser*innen, die die Sachverhalte nicht in Gänze kennen: Auf Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung zahlt der Leistungsempfänger den Arbeitnehmeranteil, die Gesetzliche Rentenversicherung zahlt den Arbeitgeberanteil. Bei Betriebsrenten ist die Gesetzliche Rentenversicherung nicht mit im Boot, daher muss nach aktuellem Recht der Leistungsempfänger beide Anteile zahlen.)
Jens Spahn weigert sich nun seinerseits, die Kosten für die Beitragsentlastung aus den Mitteln der Kassen zu zahlen.
An diesem Punkt stehen wir derzeit. Nun könnte man sagen, die SPD solle doch im Interesse der Bezieher*innen von Betriebsrenten nachgeben und einer Steuerfinanzierung zustimmen. Das wäre aber ein teures Projekt, bei dem die Steuerzahler*innen für eine bestimmte Gruppe von Rentner*innen zahlen müsste, die in der Regel finanziell eher gut versorgt sind, denn eine Betriebsrente ergänzt ja die Gesetzliche Rente und viele der Bezieher*innen haben damit trotz der Doppelverbeitragung der Betriebsrente ein Alterseinkommen, das über dem Durchschnitt liegt. Wir als SPD wollen aber steuerfinanziert bei den Rentner*innen ansetzen, die 35 oder mehr Jahre gearbeitet haben und trotzdem nur sehr kleine Renten bekommen. Hier wollen wir die in Teilen steuerfinanzierte Grundrente („Respektrente“) und finden, dass an dieser Stelle Steuermittel für die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Vermeidung von Altersarmut sehr gut zu rechtfertigen sind. Und wie gesagt: Das Thema Betriebsrenten ist durchaus kassenfinanzierbar – Herr Spahn muss nur sein vergiftetes Angebot zurücknehmen und vernünftig mit uns eine Regelung aushandeln, die gerecht finanziert wird!
Mit freundlichen Grüßen,
Gustav Herzog