Frage an Gustav Herzog von Volker U. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
zunächst darf ich Ihnen alles Gute für das neue Jahr wünschen.
Nun zu meiner Frage: Der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" vom 4.1.2019 S.1 "Riesiger Stau bei kommunalen Investitionen", führt der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Uwe Brandl diesen Investitionsstau unter anderem darauf zurück, daß sich die Anzahl der Bauvorschriften innerhalb der letzten 5 Jahre von 5000 auf 20000 vervierfacht hätte. Halten Sie diese inflationäre Gesetzgebung nicht auch für kontraproduktiv und bürgerfeindlich?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
V. U.
Sehr geehrter Herr U.,
besten Dank für die guten Wünsche.
Sie sprechen eine wirklich drängende und problematische Entwicklung an. Allerdings ist der Bundesgesetzgeber hier eher nicht Verursacher. Viele Bauvorschriften - der Gemeinde- und Städtebund hat auch nicht von Bundesgesetzen gesprochen! - sind Landesgesetze oder untergesetzliche Regelungen.
Diese zunehmend umfassende Verrechtlichung aller Lebensbereiche sehe ich bedenklich. Allerdings ist dies auch nicht immer dem Verordnungsgeber anzulasten. Auch Bürger*innen und deren Versicherungen leisten hier einen Beitrag. Dazu passend eine Meldung in derselben Ausgabe der RHEINPFALZ:
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz musste in zweiter Instanz entscheiden, ob an einer Treppen eines Dorfgemeinschaftshauses ein Geländer hätte angebracht werden müssen, um einen Sturz einer Person zu verhindern. Das OVG hat entschieden, das der Handlauf für einen "sorgsamen Benutzer" nicht notwendig wäre. Ein anderes Urteil hätte wahrscheinlich mit einer neuen Bauvorschrift die Zahl der Handläufe an Treppen drastisch erhöht.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünsche für das neue Jahr 2019
Gustav Herzog