Portrait von Gustav Herzog
Gustav Herzog
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gustav Herzog zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Birgit S. •

Frage an Gustav Herzog von Birgit S. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Herzog,

Ende letzter Woche bekam ich einen Anruf eines Beraters vom cjd. Er berät einen jungen Mann in Migrationsfragen. Er fragte ob ich bereit wäre den jungen Mann bei mir im Dienstleistungsgewerbe - in Teilzeit - zu beschäftigen.
Ich war dazu bereit, wir vereinbarten, daß der junge Mann am 16.07.18 um 8:30 Uhr zu uns, zur Arbeit käme, seine Meldedaten bekam ich per mail.
Am Wochenende erhielt ich vom Arbeitsamt die Information, daß sich der o.g. Herr Absprache gemäß umgehend bei mir bewerben wird. ( Was er ja getan hatte)
Dann war der 16. morgens um 8:23 Uhr bekam ich einen Anruf des jungen Mannes, es sei ihm nicht möglich bis 8:30 Uhr bei uns zu sein. Er würde weitere 20 Min. benötigen, wir sollten so lange auf ihn warten.
Dies mag möglicherweise möglich sein, wenn ich einen Gartenbaubetrieb im produzierenden Bereich hätte, doch auf uns warten jeden Morgen Kunden.
Also erklärte ich ihm dies und wir fuhren ohne ihn zum Kunden.

Ich weiß nicht wie oft Sie am ersten Arbeitstag bei einem neuen Arbeitgeber 20 Min. zu spät kamen - ich nie ( solange ich noch angestellt war).
Ich gehe davon aus, daß , wenn ich arbeiten will, ich es schaffe bis 8:30 Uhr zu meinem Arbeitgeber zu kommen.
8:30 Uhr ist nicht 5:00 oder 6:00 Uhr früh!

Darum nehme ich nicht an, daß der junge Mann wirklich bei uns arbeiten wollte.
Daran schließt sich meine Frage an, weshalb bekommen Langzeitarbeitslose alles was für ein menschenwürdiges Leben und Teilhabe in Deutschland nötig ist ohne jede Gegenleistung?
Warum ist es nicht vorgesehen, daß diese Menschen ihr Selbstwertgefühl durch z. B. 5 Std. / Tag gemeinnützige Arbeit für die Kommune, die ihr Leben finanziert , stärken?

Nette Grüße

Birgit Schuster

Portrait von Gustav Herzog
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

Ihre Fragen lassen mich etwas ratlos zurück. Sie schildern detailliert mit minutengenauer Zeitangabe, dass der junge Mann verspätet zum Arbeitsbeginn am ersten Tag kam. Was aber interessant wäre, ist die Antwort auf die Frage, warum er zu spät kam. Sollte er z. B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, kann ein Zugausfall ein triftiger und nachvollziehbarer Grund sein.

Zur Frage der Motivation habe ich gerade ein sehr positives Erlebnis bei meiner Arbeit gehabt. Ein junger Flüchtling steht jeden Morgen um 4 Uhr auf, um von Alzey nach Rockenhausen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu „seiner Schule“ zu gelangen.

ZU der allgemeinen Frage nach der Versorgung von Langzeitarbeitslosen. Die Antwort beginnt mit einem Zitat aus einem wunderbaren Buch: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Unser Grundgesetz gibt dies vor und dazu gehört, dass kein Mensch unverschuldet in existenzielle Not gebracht werden darf. Nun ist es so, dass Empfänger von Arbeitslosengeld I und II durchaus auch „Gegenleistungen“ erbringen müssen. Dies wird bei Langzeitarbeitslosen (ALG II) in einer s. g. „Eingliederungsvereinbarung“ festgelegt und ist mit Sanktionen bewehrt.

Nach meiner Erfahrung gibt es mehr Arbeitslose, welche einer (gemeinnützigen) Beschäftigung nachgehen wollen, als solche Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stehen. Unter anderem auch deshalb, weil diese Arbeit keine regulären Jobs oder Aufträge ersetzen darf.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe

mit herzlichen Grüßen,

Gustav Herzog