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Gustav Herzog
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Frage von Johannes M. •

Frage an Gustav Herzog von Johannes M.

Sehr geehrter Herr Herzog,

die heute (16.10.2015) erneut beschlossene Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde bereits mehrfach gerichtlich gekippt. Dies passierte sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Europäischen Gerichtshof (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung ).
Darüber hinaus veröffentlichte das Max-Planck-Institut eine Studie, welche aussagt, dass die VDS keinen Nutzen für die Strafverfolgung hat.
(Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-01/vorratsdatenspeicherung-studie )
Bitte erklären Sie mir daher, warum Sie für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben(?). Welche Argumente sprechen für Sie für die Vorratsdatenspeicherung? Und was ist dieses Mal am Gesetz anders, dass jetzt es mit der Verfassung / der EU-Charta vereinbar ist?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Johannes Meyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meyer,

besten Dank für Ihre Frage zur Speicherung von Kommunikationsdaten.

Sie gehen in Ihrer Fragestellung von einer unzutreffenden Grundlage aus. Das neue Gesetz zur Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist stimmt nur zu einem kleinen Teil mit dem früheren Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und der EU-Richtlinie überein. Es werden nur noch Telekommunikations-Verkehrsdaten und nicht wie früher noch SMS, Mail und Internet gespeichert. Die Fristen sind deutlich kürzer und die Daten müssen vor Zugriffen geschützt auf Servern in Deutschland liegen und nach 10 Wochen gelöscht werden. Früher wurden sie sechs Monate gespeichert.

Auch der staatliche Zugriff wurde klar geregelt durch aufgelistete besonders schwere Straftaten und Richtervorbehalt.

In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wird dem Gesetz zugestanden, sich streng an die Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht und EuGH orientiert zu haben.

Die von Ihnen angeführte Studie aus dem Jahr 2012 bezieht sich auf die Gesamtheit aller Straftaten, auch deshalb die geringe „Erfolgs“-Quote. Wir haben als Sozialdemokraten eine Evaluierung des Gesetzes hinsichtlich der Wirksamkeit und des Datenschutzes in das Gesetz hineinverhandelt. Darüber hinaus sind ja schon Klagen angekündigt. Diesen sehe ich gelassen entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog