Frage an Gustav Herzog von Claus S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Herzog,
im Lande werden von öffentlichen Stellen (Kreistag, VG-Rat, usw) sogenannte Ehrenamtspreise (für ehrenamtliche Tätigkeiten) vergeben. Im Internet laß ich, dass Einzelpersonen, Firmen, Vereine, Verbände usw. sich selbst vorschlagen können (Eigenvorschlag!). Man sagt im Volksmund "Eigenlob st....". Was halten Sie vom Eigenvorschlag?
Zweite Frage: Nach einer Ehrenamtspreisverleihung stellt sich z.B. heraus, dass der oder die Preisträger sich IM EHRENAMT z.B. als Plagiateure (Urheberrechtsverletztungen / Aufsätze, Fotos, Filme) betätigt (BEHÖRDLICH FESTGESTELLT UND BESTÄTIGT) haben. Wären Sie für eine Aberkennung des Preises? Bitte um kurze Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
Ihre Frage nach Eigenvorschlag und Aberkennung bei Ehrenamtsauszeichnungen klingt zwar sehr allgemein, ich vermute aber, dass Sie einen konkreten Fall im Blick haben. Dazu kann und will ich keine Aussage treffen. Daher weise ich ausdrücklich darauf hin, dass meine Position im Allgemeinen gilt.
Selbst vorschlagen? Wenn es die Regeln zulassen – ja! Warum auch nicht. Bei einer ausgeschriebenen Stelle im Berufsleben schlägt sich ja in gewisser Weise auch jeder Bewerber selber vor.
Aberkennung? Wenn die „Verfehlung“ im direkten Zusammenhang mit der Auszeichnung steht:
Ja. Beispiel: ein Fußballschiedsrichter wurde als Vorbild ausgezeichnet und später wegen Körperverletzung (am Spielfeldrand) verurteilt.
Nein: Der Schiedsrichter hat auf seiner privaten Homepage ein fremdes Foto veröffentlicht und wird wegen Urheberrechtsverletzung belangt.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog