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Gustav Herzog
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Frage von Michael W. •

Frage an Gustav Herzog von Michael W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Hr. Herzog,

ich arbeite seit mehr als 25 Jahren im Pflegebereich. Pflegepersonalmangel, Arbeitsüberlastung, sind nur einige Stichworte die allseits bekannt sind.
Um die Arbeit und vor allem das Image der Pflege attraktiver zu gestalten ist nicht wie oft angenommen eine höherqualifizierte Ausbildung erforderlich, sondern eine dynamisch, gesetzlich festgesetzte Personalbemessung zu erarbeiten. Sich mehr Fachwissen anzueignen ist immer gut, jedoch kann man es durch Zeitmangel oft nicht anwenden. Der erste Schritt wäre die individuell dem Arbeitsbereich angepasste personelle Ausstattung. Danach kann über eine Weiterqualifizierung nachgedacht werden. Erst dann besteht die Möglichkeit Mitarbeiter zu Fort-u. Weiterbildungsmaßnahmen frei zu stellen. Derzeit führt dies zu weiteren Personalengpässen. Meine Frage: Warum gibt es immer noch keine gesetzlich festgeschriebenen Anhaltzahlen für das Aufgabengebiet der Krankenpflege?
Die Kosten für eine bessere personelle Ausstattung könnten durch eine Änderung der Krankenkassenbeiträge getragen werden. Es wäre möglich die Beträge nicht direkt zu erheben sondern über die Erhöhung der
Mehrwertsteuer. Somit würden die Arbeitnehmer deutlich entlastet. Die Finanzierung der Krankenkassen wären somit weit gefächerter als dies jetzt der Fall ist.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Verbesserung der Situation der Pflegekräfte in Krankenhäusern und zu einer möglichen Einführung von Personalbemessung in der Pflege.

Auch, wenn ich kein Fachpolitiker für den Bereich Gesundheit bin, ist für mich der Komplex (Alten- und Kranken-)Pflege seit sehr vielen Jahren ein Kernbereich meiner Wahlkreisarbeit. Bei meinen Besuchen der Standorte des Westpfalzklinikums und in Gesprächen mit den Beschäftigten ist mir immer wieder deutlich geworden, dass die gute Qualität der Leistungen zum Wohle der Patienten ganz maßgeblich auch dem Einsatz und der hohen Qualifikation des pflegenden Personals zuzurechnen ist. Wenn dann aber auf dem Rücken der Beschäftigten Personal abgebaut wird und gute Arbeitsstandards aus Kostengründen nicht gewährleistet werden können, dann ist das eine ernstzunehmende Fehlentwicklung, sowohl für die Beschäftigten, als letztlich auch für die Patientinnen und Patienten! Daher habe ich Ende der letzten Legislaturperiode und im Wahlkampf das umfassende Krankenhausreformkonzept unterstützt. In dem Konzept war mir persönlich wichtig, dass die Qualitätsmessung und Qualitätssicherung in der Pflege konsequent verbessert werden sollten und eine messbar bessere Pflegequalität auch für die Krankenhäuser wirtschaftliche Vorteile haben sollte. Und bessere Pflege gibt es nur mit ausreichendem und angemessen bezahltem und ausgebildetem Fachpersonal.

Deshalb hatte sich die SPD-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang auch für verbindliche bundesweite Mindestpersonalstandards ausgesprochen. Die Mindestpersonalstandards wären von einer ständigen Kommission, bestehend aus Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Gewerkschaften und der Pflegeverbände zu ermitteln und verbindlich zu vereinbaren. Ein Unterschreiten dieser Mindestpersonalstandards würde zwingend zu Vergütungsabschlägen für die betroffenen Häuser führen.

Nun ist klar, dass die SPD in der Großen Koalition ihr Krankenhauskonzept nicht 1:1 umsetzen kann und wird. Aber in der aktuell einberufenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform werden die SPD-BundespolitikerInnen selbstverständlich u. a. für das Modell der Qualitätsmessung eintreten. Der Koalitionsvertrag würdigt auch die Belange des pflegerischen Personals – und zwar nicht nur in Bezug auf Aus- und Fortbildung:

„Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr belastet wird. Wir wollen gewährleisten, dass auf Ebene der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäuser diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben, müssen sie in den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise unbürokratisch nachweisen.“

Ob übrigens die von Ihnen vorgeschlagene gesetzliche Personalbemessung besser für die Beschäftigten ist als das von uns 2013 vorgeschlagene Modell der vertraglichen Personalmindeststandards und der bessere Vergütung der Krankenhäuser durch die Kassen bei Erbringung guter Pflegestandards (zu denen in vielen Häusern deutlich bessere Personalschlüssel als aktuell nötig wären!), ist auch unter Experten umstritten. Die Gesundheitspolitiker meiner Fraktion haben mit externen Experten, mit Praktikern, Personalräten und Gewerkschaftern gesprochen und haben sich nicht grundsätzlich gegen die Personalbemessung, aber für das skizzierte Modell als bessere, da flexiblere und praxisnähere entschieden.
Ein Gedanke noch zu Ihrem Vorschlag, über Steuern Mittel für das pflegende Personal in das System zu geben. Ich halte dies nicht für zweckmäßig, da viele der Schieflagen im System nicht durch zu wenig Geld im „Topf“ zustande kommen, sondern durch Fehlsteuerungen, Fehlanreize, deren Verursacher es sich bei der z. B. Wirtschaftlichkeit oft zu einfach machen, indem auf dem Rücken der Beschäftigten gespart wird. Mehr Geld im System (egal, ob von den Krankenkassen oder aus Steuern) würde daher u. U. genauso wenig bei Ihnen ankommen wie bei so ´manchen der bisherigen Budgeterhöhungen!

Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass die SPD-Bundestagsfraktion sich dafür einsetzen wird, den Koalitionsvertrag im Sinne der Beschäftigten mit Leben zu erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog