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Frage von Thomas J. •

Frage an Gustav Herzog von Thomas J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Herzog,

in den Printmedien steht zur Zeit öfter der Hinweis dass die SPD die Steuererleichterungen aus Handwerkerleistungen für Renovierung, Modernisiserung und Erhaltung von Wohnung und Garten abschaffen will.
Für mich ist es wichtig einen „offiziellen“ Handwerker und keinen Schwarzarbeiter zu beauftragen. Letzterer könnte aber dann öfter einen Auftrag erhalten denn auch mein Geld ist nur einmal auszugeben.
Wie sehen Sie die Chancen auf den Erhalt des Steuervorteils?
Vielen Dank für die Antwort.
Freundlichen Gruß
Thomas Jutzy

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jutzy,

besten Dank für Ihre Frage zum Handwerkerbonus. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes zur Schwarzarbeit ist eine höchstrichterliche Bekräftigung des ersten Teils meiner Antwort auf Ihre Anmerkungen:

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, geschweige denn eine preiswerte Alternative zur korrekt besteuerten Handwerkerdienstleistung. Es handelt sich dabei für beide Seiten – Anbieter wie Abnehmer um Wirtschaftskriminalität. Daher habe ich mich ein wenig über Ihre Bemerkung gewundert, bei Wegfall des Bonus müssten Sie dann ggf. Schwarzarbeiter beauftragen. Übrigens: Auch Handwerksbetriebe, die Dienstleistungen anbieten, von denen ein Teil auf Rechnung geht und ein anderer Teil in „bar bezahlt“ wird, haben nicht nur keinen Rechtsanspruch auf den schwarz erarbeiteten Teil ihres Lohns, sondern verlieren im Streitfall sogar den Anspruch auf die verbleibende offizielle Rechnungssumme. Umgekehrt kann ein Abnehmer einer schwarz erbrachten Dienstleistung auch keinerlei Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung geltend machen.

Ich gehe ebenso wie meine Kollegen der SPD-Fraktion davon aus, dass das aktuelle Urteil des BGH einen größeren Erfolg bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit haben wird als die Einführung des Handwerkerbonus seit 2002. Womit ich beim zweiten Teil meiner Antwort bin:

Mit der Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkedienstleistungen für Privathaushalte verfolgten wir 2002 vor allem zwei Absichten: Konjunkturelle Hilfe für das Handwerk als einer der Motoren unserer Binnenwirtschaft und Bekämpfung der Schwarzarbeit. Es handelt sich bei dieser Regelung um eine Subvention.
Ob diese und andere Subventionen sinnvoll im „Sinne des Erfinders“ sind, muss man überprüfen und in Bezug auf den Handwerkerbonus sind die Ergebnisse des Gutachtens im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ebenso wie die Aussagen des Bundesrechnungshofes schon 2011 sehr ernüchternd. Gut 10 Jahre nach Einführung muss man sagen, dass die Ziele verfehlt wurden. Nur 7% der Steuerpflichtigen sehen die Absetzbarkeit als Grund an, Tätigkeiten nicht mehr illegal nachzufragen. Nur 5% sehen die Absetzbarkeit als Grund an, einen Auftrag zu vergeben. Die Studie ergab, dass die Absetzbarkeit sogar Anlass für Preissteigerungen war, so dass es zu unerwünschten Mitnahmeeffekten kam.

Wenn jetzt in den kommenden Wochen mit den Wirtschaftspolitikern und den Handwerksverbänden diskutiert wird, wird es vor allem darum gehen, ob und wie Steuervergünstigungen zielgenauer zur noch besseren Vermeidung von Schwarzarbeit verändert werden können. Ob also der Handwerkerbonus quasi ersatzlos gestrichen wird oder ob er bleibt, steht zum jetzigen Zeitpunkt alles andere als fest.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog