Frage an Gustav Herzog von Nikolaus L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
R I C H T I G S T E L L U N G :
Sehr geehrter Herr Herzog,
bezüglich meiner Anfrage an Sie vom 30.05.2013 möchte ich folgendes richtigstellen.
Ich habe mich zu Ihrem Abstimmungsverhalten bezüglich der Privatisierung der Trinkwasserversorgung (Antrag der GRÜNEN) dahingehend verlesen, dass ich das Wort "VERHINDERN" überlesen habe und daher glaubte, sie hätten einer Privatisierung zugestimmt. Richtig ist, dass Sie sich in dieser Abstimmung gegen eine Privatisierung ausgesprochen haben. Ich bitte Sie mir diesen Fehler zu entschuldigen.
Dies ändert jedoch nicht meine Einstellung zu den EU-Plänen, dass das Trinkwasser in diese sogenannte Privat Public Partnership überführt werden soll und bitte Sie daher, Ihr Mandat zu nutzen, um dies zu verhindern.
MfG
( L a u e r )
Sehr geehrter Herr Lauer,
besten Dank, dass Sie die Richtigstellung selbst vorgenommen haben.
Wie ich Ihnen in unserem Telefongespräch am 31. Mai bereits mitgeteilt habe, hat die SPD- Bundestagsfraktion geschlossen für den Antrag und damit gegen eine EU-Vorgabe zur weiteren Privatisierung der Wasserversorgung gestimmt.
Ende März wurden zu diesem Thema drei Anträge im Plenum beraten.
Wir haben als SPD-Bundestagsfraktion einen eigenen Antrag eingebracht, in dem wir die Konzessionsrichtlinie gezielt ablehnen (vgl. Drucks. 17/12519). Diesen lege ich Ihnen als Anlage bei. Ebenso haben wir in der Plenardebatte nochmals klargestellt: Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut; eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung muss daher Ziel guter Politik bleiben. Deswegen fordert die SPD-Bundestagsfraktion, öffentliche Träger der Wasserversorgung wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es gibt keinen Grund, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen.
Doch die Richtlinie berührt nicht nur den wichtigen Bereich Wasserversorgung: In unserem Antrag weisen wir zudem darauf hin, dass auch andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht wie die Strom- und Gasversorgung ausdrücklich liberalisiert worden sind, von der Konzessionsrichtlinie betroffen sind.
Zu den nichtliberalisierten Feldern gehören neben der Wasserversorgung auch der gesamte Bereich der Gesundheitswirtschaft, so dass Verträge zwischen Kommunen und Gesundheitsdiensten bzw. Krankenhäusern/Altenheimen in Zukunft von den neuen Richtlinien im Prinzip ebenfalls erfasst würden. Dies birgt völlig unübersehbare Probleme, die bisher nicht ausreichend analysiert worden sind.
Dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ("Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür") haben wir zugestimmt, weil er explizit den Parteitagsbeschluss der CDU vom 3. bis 5. Dezember 2012 in Hannover aufgreift, der ebenfalls auf die anderen betroffenen Bereiche der Daseinsvorsorge erwähnt. Darin beschloss die CDU ihre Ablehnung der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie – im Gegensatz zur befürwortenden Position der Merkel-Regierung.
Bei der Abstimmung zum Antrag der Fraktion der Linken ("Wasser ist ein Menschenrecht - Privatisierung verhindern") haben wir uns der Stimme enthalten, weil er die Effekte der Richtlinie auf andere Aspekte der Daseinsvorsorge nicht thematisiert und uns daher nicht weit genug ging.
Mit unserer klaren Positionierung gegen die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie sind wir im Einklang mit den Stadt- und Kommunalverbänden, Daseinsvorsorgern und Stadtwerken in unserem Land. Mit uns ist eine Richtlinie nicht zu machen, die die Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge gefährdet.
Im vergangenem Dezember hatte die Bundesregierung bei den Verhandlungen im Europäischen Rat die Gelegenheit, Änderungen bei dem Richtlinienentwurf im Sinne des hohen deutschen Versorgungsniveaus durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Wasserversorgung und die Gesundheitsdienste aus dem Entwurf komplett ausgenommen werden. Diese Chance haben Bundeskanzlerin Merkel und Bundeswirtschaftsminister Rösler vertan.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden uns weiter dafür stark machen, dass Wasser öffentliches Gut bleibt und unsere besonderen Strukturen in der kommunalen Daseinsvorsorge gerade im Bereich Gesundheit erhalten bleiben. Daher bleiben wir bei unserer Ablehnung der Richtlinie.
Darüber hinaus ist es zwar zutreffend, dass die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz als GmbH geführt wird, aber die Kommunen alleinige Gesellschafter sind und bleiben sollen.
Zu Ihrem Hinweis auf einen „seltsamen Geruch“ des Trinkwassers habe ich keine Anhaltspunkte ermitteln können. Ich gehöre als Zellertaler derselben Wasserversorgung an wie Sie, auch wenn mein Wasser aus dem Tiefbrunnen Harxheim, Ihres aus Albisheim kommt. Unser Wasser ist gut!
Mit freundlichen Grüßen aus der Nachbarschaft
Gustav Herzog