Frage an Gustav Herzog von Nikolaus L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Herzog,
wieso haben Sie dieser Privatisierung der Trinkwasserversorgung zugestimmt?
Trinkwasser ist eine elementare Voraussetzung für jedes Lebewesen auf unserem Planeten; wollen Sie vielleicht auch noch die Atemluft in die Hände von Aktionären legen? Erkundigen Sie sich mal bei der Stadt Paris, welche schlechte Erfahrungen man dort gemacht hat und warum Paris diese Privatisierung wieder rückgängig gemacht hat.
Das neue Credo nennt man jetzt "Privat Public Partnership" (PPP)und bedeutet wohl lediglich, dass Unternehmen wie EVION zeitl. befristet den Kauf öffentlicher Einrichtungen tätigen, sich den Kaufpreis durch Preiserhöhungen beim Verbraucher bezahlen lassen, hohe Gewinne für ihre Aktionäre erzielen und nach Fristablauf eine desolate Infrastruktur des Wassernetzes an die Gemeinden zurückgeben. Mit welchem Recht kann eigentlich eine polit. Institution das Eigentum der Bürger, (wir haben ja endlich das Versorgungsnetz mit Erschließungskosten, Grundgebühren und mit dem Wasserpreis selbst bezahlt) an eine private Gesellschaft verkaufen?
Zumal derzeit schon eine schleichende Vorbereitung dafür läuft; mittlerweile gibt es den Trinkwasserzweckverband Rheinhessen-Pfalz, der so weit ich erfahren habe eine GmbH, also ein Privatunternehmen darstellt.
Außerdem haben wir in unserem Haushalt seit etwa 2 Jahren eine Veränderung an unserer Wasserqualität festgestellt, die sich dahingehend zeigt, dass zu manchen Zeiten das Wasser einen seltsamen Geruch hat, was uns auch Mitbürger aus Weitersweiler, KIB, Marnheim, Stetten usw. bestätigt haben.
Ich hoffe, dass ich von Ihnen eine Antwort erhalte; vielleicht kann ich Sie ja umstimmen. Ansonsten rate ich Ihnen sich mit Ihrem Parteigenossen Herrn Ude, Münchens Oberbürgermeister, zu unterhalten.
MfG
( L a u e r )
Sehr geehrter Herr Lauer,
da Ihre erste an mich gerichtete Frage zur Privatisierung der Wasserversorgung trotz Ihrer Ergänzung und meiner Antwort auf Ihre korrigierte Frage noch als "unbeantwortet" aufgeführt wird, möchte ich der Form halber auch für diese Ursprungsfrage auf meine Antwort an Sie vom 11.06.2013 verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog