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Gustav Herzog
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Frage von Ludwig K. •

Frage an Gustav Herzog von Ludwig K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Herzog,

bei meinem Sohn hat sich ein Rückstand beim Krankenkassenbeitrag in Höhe von 1.400,- € aufgebaut. Er hat nun einen Säumniszuschlag von über 700,- € zu leisten. Der extrem hohe Strafzins von ca. 60 % trifft nicht die gesetzliche Absicht sondern drückt den Schuldner noch tiefer in die Schuldenproblematik. Wir konnten zwar Ratenzahlung vereinbaren, jedoch sind die hohen finanziellen Belastungen nach 3-jähriger Selbständigkeit und deutlichem Umsatzeinbruch (Photovoltaik Montage) enorm.
Können Sie darauf hinwirken, dass der Säumniszuschlag auf ein akzeptables bankenübliches Zinsniveau abgesenkt wird. Aktuell dient der "Wucherzins" lediglich der Bereicherung der gesetzlichen Krankenkassen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg in Ihrer Arbeit und wir bedanken uns für Ihre Bemühungen!

MfG
Ludwig Kunkel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kunkel,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Säumniszuschlägen bei Rückständen freiwillig Versicherter in der Gesetzlichen Krankenkasse.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag „Keine überhöhten Säumniszuschläge bei Beitragsschulden“ vom 16.Januar 2013 (BT Drs. 17/12069, nachlesbar im Internet unter www.bundestag.de) genau die von Ihnen angesprochene Problematik aufgegriffen und fordert darin unter anderem den Deutschen Bundestag auf, von der Bundesregierung eine Absenkung des monatlichen Säumniszuschlages von derzeit 5% auf 1% zu verlangen. Der Antrag ist noch nicht in erster Lesung im Bundestag beraten worden und wir sehen dieser Einbringung mit Spannung entgegen, da inzwischen auch der derzeitige Bundesgesundheitsminister von der FDP genau diese Absenkung vorgeschlagen hat.

Wenn Sie sich unseren Antrag durchlesen, werden Sie sehen, dass wir noch zusätzlich zu einer Absenkung auf 1% weitere wichtige Forderungen stellen, damit Fälle wie der Ihres Sohnes noch stärker abgefedert werden. An dieser Stelle sei besonders die Vereinheitlichung der Regelungen bei privat Versicherten und freiwillig gesetzlich Versicherten in Bezug auf rückwirkende Beitragspflichten genannt. Bislang ist es so, dass freiwillig gesetzlich Versicherte, die beispielsweise zuvor 10 Monate ohne jegliche Krankenversicherung waren, rückwirkend die vollen Beiträge für ALLE 10 Monate nachzahlen mussten bei Eintritt. Wir fordern jetzt, dass wie in der PKV nur für die ersten 6 dieser Monate der volle Beitrag geleistet werden muss, für die im Beispiel weiteren 4 Monate nur ein Sechstel eines Monatsbeitrages.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog