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Gustav Herzog
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Frage von Stefan H. •

Frage an Gustav Herzog von Stefan H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Herzog,

zu dem anstehenden Beschneidungsgesetz bitte ich Sie als von mir gewähltes Mitglied des Bundestages um Ihre Meinung, bzw. das von Ihnen beabsichtigte Abstimmungsverhalten.

Meiner Meinung nach verstößt das geplante Gesetz eklatant gegen das Grundgesetz, da die körperliche Unversehrtheit, noch dazu gegenüber Schutzbefohlenen, nachrangig gegenüber der Religionsfreiheit der Eltern, nicht des Grundrechtträgers, gewertet wird. Letztendlich wird sogar die Religionsfreiheit des beschnittenen Kindes eingeschränkt.

Mit freundlichen Grüßen

S. Heinemeyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinemeyer,

herzlichen Dank für Ihre Frage und Ihre Stimme bei der letzten Bundestagswahl!

Zum Thema „Beschneidung aus religiösen Gründen“ habe ich noch keine abschließende Meinung. In der kommenden Sitzungswoche veranstaltet die SPD-Bundestagsfraktion einen Informations- und Diskussionsabend, um alle Aspekte ausführlich zu beleuchten. Es wird eine schwierige Abwägung zwischen sehr unterschiedlichen Grundwerten.

Zu Ihrer Anmerkung, die Beschneidung schränke die Religionsfreiheit der betroffenen Kinder ein, möchte ich anmerken, dass nach meinem Wissen die (Kinds-)Taufe in den meisten christlichen Kirchen theologisch (!) gesehen als Sakrament einen ebenso unumkehrbaren und damit unauflöslichen Charakter hat. In beiden Fällen, Taufe wie Beschneidung ist es dann aber später den erwachsenen Menschen unbenommen, sich frei für eine andere oder generell gegen eine Religionszugehörigkeit zu entscheiden.

Sehr gerne informiere ich Sie persönlich über meinen weiteren Meinungsbildungsprozess. Schicken Sie mir bei Interesse Ihre Mailadresse an gustav.herzog at Bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen nach Winnweiler

Gustav Herzog