Frage an Gustav Herzog von Volker U. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
soeben habe ich erfahren, daß Sie die FDP für ihre Ablehnung zur Finanzierung einer Transfergesellschaft für die 11000 Schleckermitarbeiterinnen als unsozial kritisieren. Hier bin ich bei Ihnen, obwohl der Sinn solcher Transfergesellschaften nicht unumstritten ist. In diesem Zusammenhang stellt sich mir aber sofort die Frage, wo Ihr soziales Gewissen bei der Abstimmung damals pro Hartz IV war? Dieses Gesetz erweist sich jetzt für die Schleckermitarbeiterinnen( nicht nur für diese) als nachteilig, da sie bereits nach 12 Monaten ALG I gestrichen bekommen, obwohl die Mehrzahl jahrzehntelang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Halten Sie dies für sozial und gerecht?
Sehr geehrter Herr Ultes,
schön, dass mir mal wieder eine Frage gestellt haben. Aber vielleicht verraten Sie mir und dem geneigten Leser beim nächsten Mal, warum Sie für jedes soziale Problem sofort und einzig "Hartz 4" verantwortlich machen ...
Kurz zur Sache:
Eine Beschäftigungsgesellschaft (BG) übernimmt alle Mitarbeiter, die das insolvente Unternehmen verlassen müssen und sich nicht für eine Abfindung oder andere individuelle Lösung entscheiden. Damit kann die Kompetenz der BG konzentriert werden. Für das verbleibende Unternehmen werden durch eine einvernehmliche Regelung die Chancen auf einen Investor und Weiterführung größer.
Sehr viele Mitarbeiterinnen bei Schlecker arbeiten nur wenige Stunden, für wenig Geld und auch von 400-Euro-Jobs ist zu hören. Dies wird leider häufig dazu führen, dass das Arbeitslosengeld (ALG) 1 weniger ist als die Grundsicherung durch ALG 2, die arbeitslosen Kolleginnen deshalb schon im ersten Jahr zu "Aufstockerinnen" werden.
Es ist deshalb sozial und gerecht, für einen gesetzlichen Mindestlohn als Basis für höhere Löhne und Vollzeitarbeitsplätze zu kämpfen. Dann sind auch die Bedingungen im Falle von Arbeitslosigkeit und später bei der Rente besser.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog