Frage an Gustav Herzog von Volker U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
der lokalen Presse konnte ich heute entnehmen, daß Sie sich gegen die Rede des Papstes im Deutschen Bundestag, wegen "Verletzung der Neutralitätspflicht" ausgesprochen haben. Dies kann man so sehen. Andererseits verletzen nicht auch die Nichtanwendungserlasse des BMF, um dadurch höchstrichterliche BFH-Urteile zu kassieren, die sich aus der Gewaltenteilung er- gebenden Grundprinzipien der Demokratie?
Sehr geehrter Herr Ultes,
Ihre Verknüpfung zwischen dem Papst-Besuch und dem Steuerrecht ist aber sehr konstruiert!
Nichtanwendungserlasse des Bundesministeriums für Finanzen stellen angemessenes Verwaltungshandeln dar, um die Differenzierung zwischen „Urteil im Einzelfall“ und „Bedeutung für alle Steuerzahler“ für die Finanzverwaltung verbindlich zu regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog