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Frage von Christoph G. •

Frage an Gustav Herzog von Christoph G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Mitglieder des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages,

in Österreich, Italien und Frankreich ist möglich mit einem regulären Autoführerschein Krafträder bis 125 cm³ ohne Beschränkungen zu führen. Bis 2013 müssen die EU-Fahrerlaubnisrichtlinien in das deutsche Verkehrsrecht aufgenommen werden.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es auch in Deutschland möglich ist, mit einem regulären Autoführerschein die oben angesprochenen 125 cm³ Krafträder zu benutzen. Alles andere wäre albern und würde wieder einmal die Kleinkariertheit Deutschlands untermalen.

Ich würde mich über eine ehrliche Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Grote

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Sehr geehrter Herr Grote,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum zukünftigen Umgang mit Fahrerlaubnissen für Krafträder bis 125 cm³. Momentan werden verschiedene Fragestellungen zur Führerscheinrichtlinie in Bezug auf Krafträder bis 125 cm³ diskutiert. Ich möchte daher versuchen, Ihnen meine Position zu den zwei derzeit geführten Diskussionen darzustellen.

Die derzeit im Vordergrund stehende Debatte betrifft nicht das unbeschränkte Fahren von 125 cm³ Krafträdern mit dem regulären Autoführerschein sondern die Aufhebung der derzeitig in Deutschland geltenden Beschränkung bei Führerscheininhabern der Klasse A1 (Leichtkrafträder), die jünger als 18 Jahre alt sind. Wie Sie wissen berechtigt die Führerscheinklasse A1 dazu, Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) zu führen. Die umstrittene Einschränkung betrifft Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h, die in Deutschland nach derzeit geltenden Vorschriften von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden dürfen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ab dem 18. Lebensjahr ist diese Begrenzung aufgehoben. Diese derzeit in Deutschland gültige Beschränkung für die unter 18 jährigen Fahrerinnen und Fahrern der Klasse A1 kann im Rahmen der Umsetzung der dritten europäischen Führerscheinrichtlinie aufgehoben werden. Dieser Sachverhalt steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem PKW-Führerschein.
Ich verfolge die hierüber geführte Diskussion mit großem Interesse und kann sowohl den Argumenten der Befürworter einer Aufhebung der 80 km/h-Beschränkung für Jugendliche bis 18 Jahre folgen als auch den kritischen Stimmen, die für eine Beibehaltung einstehen.

Neben dieser bereits länger geführten Debatte führen auch Sie Ihr Anliegen in die öffentliche Diskussion. Sie haben Recht damit, dass Artikel 6 der Richtlinie den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit eröffnet, Krafträder der Klasse A1 unter den Führerschein der Klasse B einordnen zu können. Konkret bedeutete dies, dass man mit Erwerb des Führerscheins der Klasse B (Personenkraftwagen) berechtigt wäre, ebenfalls Leichtkrafträder mit nicht mehr als 125 cm³ zu führen. Den Führerschein mit 17 mal beiseite gelassen bedeutet dies ferner, dass zukünftig 18 Jährige ohne Zusatzausbildung mit Leichtkrafträdern auf unseren Straßen unterwegs sein dürften, die Geschwindigkeiten von deutlich über 100 km/h entwickeln können.
Wie Sie vermutlich wissen handelt es sich hierbei um eine fakultative Regelung, d.h. es bleibt den Mitgliedstaaten offen, dies umzusetzen. Uns liegen bislang weder Umsetzungsvorschläge der Bundesregierung noch fundierte Diskussionsbeiträge der beteiligten Verbände vor, so dass ich Ihnen hierüber noch keine abschließende Auskunft geben kann.

Grundsätzlich rate ich zur Vorsicht bei der Bewertung von Vorschlägen, denn letztlich entscheiden wir darüber, mit welcher Regelung wir mehr Sicherheit auf unseren Straßen erreichen können. Wir reden hier also unter anderem von der Anzahl jugendlicher Verkehrstoter, was ich keineswegs mit den Begrifflichkeiten „albern“ oder „kleinkariert“ in Verbindung bringen kann. Auch sind vorschnelle Entscheidungen fehl am Platze, so dass wir uns die Argumente in Ruhe anhören und am Ende den Weg einschlagen werden, der aus unserer Sicht zu mehr Sicherheit auf der Straße und zu weniger Unfallopfern führt.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog