Frage an Gustav Herzog von Volker U. bezüglich Soziale Sicherung
Lieber Gustav,
in RLP gilt immer noch das im Herbst 2010 beschlossene Landesbeamtengesetz, wonach diese bereits mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen dürfen, während sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer dank Franz Müntefering und Eurer Zustimmung dies erst mit 67 Jahren dürfen. Die Begründung für diese Beamtenprivilegierung lautet u.a. dient "Dem Schutz der Beamtinnen und Beamten vor einer übermäßigen Belastung im Alter". Im Umkehrschluß gilt dies also nicht für den "normalen" Arbeitnehmer. Findest Du dies nicht ungerecht?
Viele Grüße
Volker
Lieber Volker,
vielen Dank für Deine Frage vom 12.08.2011 zur Pensionsaltersgrenze für Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz. Im aktuellen Koalitionsvertrag steht zu diesem Thema folgender Passus: „Wir werden die Erhöhung des Ruhestandseintrittsalters um zwei Jahre mit flexiblen Übergängen prüfen und dabei auch entscheiden , ob es für einzelne, besonders belastete Berufsgruppen Ausnahmeregelungen geben soll. “ Mit welchen Zielen die Verhandlungsführer der SPD-Landtagsfraktion im Detail in die Gespräche gehen werden, hängt sicherlich von mehreren Faktoren ab- unter anderem von den (Zwischen-)Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Rente mit 67“ des Parteivorstandes und natürlich auch von den Diskussionen und Beschlüssen des Bundesparteitages im November 2011. Als Bundespolitiker möchte ich zudem anmerken, dass wir die Regelungen zur Pensionsaltersgrenze für Bundesbeamte im Bundesbeamtengesetz mit den Regelungen für Arbeitnehmer zum Renteneintrittsalter harmonisiert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog