Frage an Gustav Herzog von Marcel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Herzog,
von mir als Beamtem wird zu Recht erwartet, dass ich meinen Dienst ernst nehme und Nebentätigkeiten nur in einem sehr geringen zeitlichen Umfang und nach Genehmigung ausübe.
Wenn die nebenberufliche mit der dienstlichen Tätigkeit kollidiert, sind Nebentätigkeiten nicht zulässig.
Es gibt ja einige Abgeordnete, die bezahlten Nebentätigkeiten nachgehen.
Wie lassen sich diese Nebentätigkeiten mit dem Status eines Abgeordneten vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Brandauer
Sehr geehrter Herr Brandauer,
vielen Dank für Ihre Frage, wie sich die Nebentätigkeiten einiger Bundestagsabgeordnetenkollegen mit ihrer Mandatstätigkeit vereinbaren lassen.
Tatsächlich kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten, da ich nie neben dem Mandat eine nebenberufliche Erwerbstätigkeit hatte. Da müssen Sie vielleicht den Abgeordneten Alexander Ulrich fragen.
Rechtlich wie politisch ist die Angelegenheit aber für mich klar. Der frei gewählte Abgeordnete kann „nebenher“ noch andere Dinge tun. Es gibt viele gute, sachliche Argumente gegen ein Parlament aus reinen Berufspolitikern, z.B. die fehlende Verankerung und Erfahrung im „echten“ Berufs-, bzw. Erwerbsleben. Rot-Grün hat aber zu Recht gegen den Widerstand von Union und FDP umfassende Transparenz durchgesetzt. Auch bei abgeordnetenwatch.de können Sie nachschauen, wer welcher anzeigepflichtigen Nebentätigkeit nachgeht.
Und dann gibt es ein sehr starkes Korrektiv bei uns Abgeordneten- stärker als z. B. in Ihrem Beruf Ihren Dienstherren: Es sind die Wählerinnen und Wähler! Alle vier Jahre müssen wir Abgeordnete von der Parteibasis bis zur Führung die Prozeduren in der eigenen Partei vom Wahlkreis bis zur Landesliste überstehen- anschließend gilt es dann, sich im Wahlkampf zu behaupten. Unsere „Arbeitsverhältnisse“ sind ja grundsätzlich befristet auf vier Jahre! Im Übrigen verweise ich auf meine früheren Stellungsnahmen zu der Thematik.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog MdB