Frage an Guntram Schneider von Beate R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schneider,
das Ministerium für Arbeit und Soziales beaufsichtigt die Kommunen, ob diese die Richtlinien für die Kosten der Unterkunft, der Gesetzgebung, wie sie im SGB2 niedergeschrieben wurden, entsprechend anwenden.
Ich beziehe mich auf die eigene Statistik der Arbeitsagentur für Oktober 2012:
http://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201210/iiia7/kdu-kdu/kdu-05112-0-pdf.pdf
Demnach beträgt die Unterdeckung zwischen anerkannten und tatsächlichen Mietkosten (Nettokaltmiete)
9.164.511 - 8.675.201 = 489310 Euro monatlich.
Dies entspricht bei einem Schätzwert , 50 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, = 489310 / 50 = 9800 Bedarfsgemeinschaften, die in Duisburg ein Schreiben vom Jobcenter bekommen haben , doch bitte eine andere Wohnung zu finden.
Jetzt lese ich, das Land schränkt seine Wohnungsbauförderung ein.
http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/nrwkompakt/nrwkompakt14386.html
Haben SIe persönlich schon einmal mit dem Oberbürgermeister der Stadt Duisburg über die Wohnungsnot in Duisburg gesprochen?
Ist es fair auf Kosten der sozial Schwachen zu sparen?
Wissen Sie dass es gesamtwirtschaftlich gar nicht möglich ist zu sparen?
Bei über 1 Million Arbeitslosen in NRW zu ´sparen´ wird diese Menschen auf Dauer in ihrer Arbeitslosigkeit und Armut belassen.
Sehr geehrte Frau Richter,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten möchte.
Das Land NRW hat 2013 seine finanziellen Mittel für die Wohnraumförderung von 850 Millionen Euro im Jahr 2012 auf "nur" noch 800 Millionen gesenkt. Das hört sich zunächst negativ an. Die rot-grüne Landesregierung hatte 2012 jedoch die Wohnraumförderung noch von 800 Millionen auf 850 Millionen Euro erhöht. Diese Erhöhung konnten wir allerdings nicht langfristig beibehalten, da die Landesregierung verfassungsgemäß bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen muss.
Mit der Wohnraumförderung 2013 haben wir allerdings nicht bei den sozial Schwachen eingespart, wie Sie es in ihrer Frage formulieren. Die Förderung von sozialem Wohnungsbau ist eine unserer zentralen Maßnahmen. Gerade in Städten wie Düsseldorf, Köln oder Münster müssen wir mehr Wohnungen schaffen, die für alle Bevölkerungsschichten bezahlbar bleiben. Daher haben wir die Wohnraumförderung für sozialen Wohnungsraum nicht gekürzt. Sie liegt bei einem Volumen 450 Millionen Euro. Das ist genauso viel wie 2012. Zudem stellen wir 2013 für die Förderung studentischen Wohnraums 50 Millionen Euro und für die Förderung der Quartiersentwicklung 70 Millionen Euro zur Verfügung. Dafür mussten wir leider die Förderung der energetischen Sanierung und der Eigenheimförderung zurückfahren.
Die Landesregierung ist sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und kommt dieser auch nach.
Mit freundlichen Grüßen
Guntram Schneider