Frage an Guntram Schneider von Sandra S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Guntram Schneider,
ich wende mich als Bürgerin der Stadt Gelsenkirchen an Sie, um Erkenntnisse darüber zu erlangen, wie in folgendem Fall demokratische Prozesse vorgesehen sind. In Gelsenkirchen wurde durch das Institut Empirica festgestellt (wie auch immer), dass die Kosten der Unterkunft zu hoch seien. Nun will die Stadt Gelsenkirchen diese ab sofort für Neuantragsteller senken. Hier meine Frage: Ist es möglich, dass eine Stadtverwaltung ohne weitere Abstimmung eines Ausschusses oder im Stadtrat Kostensenkungen vornehmen kann? Reicht da bereits eine Studie? Und wie weit kann eine Stadtverwaltung die KdU senken? Gibt es da Untergrenzen? Es sei nebenbei erwähnt, dass die Lebenswirklichkeit der Betroffenen ganz anders aussieht. Da werden bereits vom Regelsatz Gelder zur Mietbegleichung eingesetzt, die an anderer Stelle wieder fehlen. Was bei einer weiteren KdU-Senkung noch mehr die Armut fördern wird. Ist das Prozedere der Stadt Gelsenkirchen so korrekt? Und was passiert mit den Menschen, die aus dem ALG II eine Anstellung finden, und kurzfristig wieder verlieren, wie es in der Realität oft passiert? Werden sie dann die KdU nach dem neuen Wert erhalten? Das wäre dann ja noch ein größeres Risiko, eine Arbeitsstelle anzunehmen.
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort und
freundliche Grüße
Sandra Stoffers
Weiterführende Links: https://ratsinfo.gelsenkirchen.de/ratsinfo/gelsenkirchen/8926/Vm9ybGFnZW5kb2t1bWVudF8ob2VmZmVudGxpY2gp/14/n/67589.doc
Sehr geehrte Frau Stoffers,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Die Stadt Gelsenkirchen hat, wie Sie berichten, die Angemessenheit für die Kosten der Unterkunft von Transferleistungsbeziehern angepasst.
Das Sozialgesetzbuch II gibt vor, dass Transferleistungsbezieher einen Anspruch auf Erstattung von Mietkosten für den eigenen Wohnraum haben. Die Miethöhe muss angemessen sein und die regionalen Besonderheiten des Wohnungsmarktes berücksichtigen.
Das Bundessozialgericht hat am 22.09.2009 geurteilt, dass die Grundsicherungsträger ein schlüssiges Konzept vorlegen müssen, um die Angemessenheitsgrenzen nachvollziehbar festzulegen. Infolge dieses Urteils hat die Stadt Gelsenkirchen die Firma Empirica beauftragt, ein solches Konzept zu erstellen.
Ob das Ergebnis dieses Konzepts schlüssig und gerechtfertigt ist, kann und möchte ich als Dortmunder Landtagsabgeordneter nicht beurteilen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Landtagsabgeordneten aus Gelsenkirchen, die die Gegebenheiten vor Ort kennen.
Der Ausschuss für Soziales und Arbeit des Rates der Stadt Gelsenkirchen wurde über die Anpassung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Transferleistungsbezieher in der Sitzung vom 28.01.2015 in Kenntnis gesetzt. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat somit die Informationen erhalten, um in dieser Angelegenheit politisch aktiv werden zu können. Ich kann demnach keinen Fehler im Verwaltungsverfahren feststellen. Daher kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit nur empfehlen, sich an die Vertreterinnen und Vertreter des Gelsenkirchener Rates zu wenden, um politisch etwas zu bewegen.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass bei der Entscheidung der Stadt Gelsenkirchen, die Angemessenheitswerte zu erhöhen, gegen geltendes Recht verstoßen wurde, können Sie sich zudem an die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster oder den Petitionsausschuss des Landtages NRW wenden.
Dass die Lebenslagen von Transferleistungsbeziehern nicht rosig sind, weiß ich sehr genau. Daher setzt sich die SPD im Land NRW sehr dafür ein, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Wir müssen auch für diejenigen die Möglichkeit auf Arbeit und ein selbst bestimmtes Leben schaffen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chancen haben. Daher setzen wir uns für die Einführung eines sozialen Arbeitsmarktes ein. Hier sollen Dienstleistungen angeboten werden, die auf dem freien Markt nicht angeboten werden. Das können Arbeiten wie die Pflege von öffentlichen Flächen oder die Begleitung von Senioren zu Einkäufen oder Ämtern sein. Ziel aller Maßnahmen muss sein, einen Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe so kurz wie möglich zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Guntram Schneider