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Frage von Jörg S. •

Frage an Guntram Schneider von Jörg S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Schneider,

-warum unterstützen Sie sinnlose Maßnahmen vom Jobcenter, die nichts bewirken und nur Steuergelder kosten?
-warum arbeiten Mitarbeiter im Jobcenter an der Bewilligung von Maßnahmen, wenn ihnen offensichtlich die Sachkenntnis und Sachverstand fehlen?
-oder muß ich von der Bestechlichkeit ausgehen?

Zu einem konkreten Fall der das verdeutlicht.
Ich gehe in eine Maßnahme vom Jobcenter Iserlohn in die Maßnahme vom Aktivcenter Nestor, Iserlohn.
Der Alltag besteht zum großen Teil aus frühstücken, spaziergehen und rumgammeln. Das kann ich auch zu Hause. Der sinnvolle teil der Maßnahme ließe sich wenn man es großzügig sieht in einem Vormittag erledigen, so wird das Ganze aufgeblasen auf 6 Monate.
Wer das bewilligt und unterstützt, dem kann nur Sachverstand und Kompetenz fehlen oder er ist bestochen worden.

Mit freundlichen Gruß
Ihr SPD Wähler Jörg Schubert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schubert,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.12.2012.

Die Mitarbeiter in den Jobcentern werden von den beteiligten Kommunen und der Agentur für Arbeit bereitgestellt. Das Land NRW hat somit keinen direkten Einfluss auf Stellenbesetzungen.

Maßnahmen der Arbeitsförderung müssen von den beteiligten Stellen ausgeschrieben werden. Das Land NRW hat dabei nur Einfluss auf die Jobcenter in Optionskommunen. In diesen Jobcentern erfolgt die Ausschreibung durch die Kommunen selbst, während in Kommunen, in denen die Jobcenter gemeinsam von Kommune und Bundesagentur für Arbeit betrieben werden, die Auswahl der Fördermaßnahmen allein in der Hand der Agentur für Arbeit liegt. Wir haben als Land auf Optionskommunen deutlich bessere Steuerungsmöglichkeiten, etwa durch Zielvereinbarungen, die wir als Land mit ihnen treffen (z.B. bezüglich Zielgruppen von Maßnahmen). Da es in Ihrem Fall um Iserlohn geht, handelt es sich beim Träger wahrscheinlich um das Jobcenter Märkischer Kreis. Dieses Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung (also kein zugelassener kommunaler Träger/ keine Optionskommune). Hier müssen wir leider den schwarzen Peter auf die Bundesagentur für Arbeit schieben, die der schwarz-gelben Bundesregierung untersteht. Den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt halte ich für ein Unding.

Bezüglich der Vergabepraxis der Jobcenter: Alle Maßnahmen, die erfolgen sollen, werden, wie gesagt, ausgeschrieben und die potentiellen Maßnahmeträger müssen zertifiziert sein. Dazu gibt es seit 01.01.2013 bundesweit eine neue Regelung, da der von Ihnen beschriebene Mangel häufiger festgestellt wurde. In der Ausschreibung werden Voraussetzungen, Standards und Ziele von Maßnahmen klar umrissen. Unter folgendem Link finden Sie alle Regelungen, die ein Träger seit neustem durchlaufen muss:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_164936/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Akkreditierung-und-Zulassung-ab-2012-04-01.html

Als Land NRW setzen wir uns für eine passgenaue Förderung von Arbeitslosen ein. Mit dem Programm "Öffentlich geförderte Beschäftigung" wollen wir das von Ihnen beschriebene Szenario verhindern. In diesem Programm setzen wir eine nachhaltige Förderung von Langzeitarbeitslosen um. Vor einer Maßnahme wird untersucht, ob diese für den Arbeitssuchenden eine wirkliche Perspektive zur Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt bietet. Während der Maßnahme findet eine umfangreiche individuelle Beratung und Förderung durch einen Jobcoach statt. Zudem wird bereits während der Maßnahme untersucht, ob sich Qualifizierungsfortschritte abzeichnen. Ist dies nicht der Fall, wird die Maßnahme angepasst oder im Extremfall sogar abgebrochen. Mit diesem Programm wollen wir ein gutes Beispiel für eine erfolgreiche Form der Arbeitsförderung schaffen, um auf Bundesebene eine Reform in diesem Bereich anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

Guntram Schneider