Frage an Guntram Schneider von reinhard n. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
sehr geerter herr arbeitzminister schneider!
ich möchte sie ma bitten sich um die löhne der reisebus fahrer zu kümmern 1650euro brutto bei 240 stunden arbeitszeit keine zulagen oder 5,80 euro stundenlohn beim fahren und 3,50 euro in den standzeiten z.b. wen sich fahrgäste sehenswürdigkeiten ansehen dan soll man den bus putzen fenster putzen staubsaugen usw bewerben sie sich doch mal bei der firma nordrhein-bus.de in düsseldorf da gibt es diesen ausbeuter lohn in ückermünde darf man für 1650 euro 240 stunden arbeiten im bayrischen wald sieht es auch nicht besseraus 1700 euro auch ohne zulagen 240 stunden ich habe gefragt warum der lohn so niedrig sei zur andwort bekahm ich die mieten für wohnen so niedrig undwenn der lohn nict reicht kann man ihn ja beim amt aufstocken lassen ich such eine stelle als reisebus fahrer aber nicht für so einen hungerlohn ich hätte bitte von ihnen eine andwort was sie dagegen tun wollen andwort bitte an meine adresse reinhard niehus teichsheide 19a 33609 bielefeld tel. 0170 8090120 mit freundlichen grüssen reinhard niehus
Sehr geehrter Herr Niehus,
ich danke Ihnen für Ihre Eingabe hier auf abgeordnetenwatch.de. Ich bedauere ihre Erfahrungen, die Sie auf der Suche nach einer Arbeitsstelle als Busfahrer machen mussten. Die Politik der SPD setzt sich für faire Löhne und Arbeitsbedingungen ein. Ihr Beispiel zeigt, dass dies von Nöten ist. Jeder Arbeitnehmer muss von seinem Lohn leben können. Eine Aussage, „man könne ja beim Amt aufstocken lassen“ lassen wir als Ausrede von Arbeitgebern nicht gelten. Daher fordert die SPD seit langem einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland von mindestens 8,50 Euro pro Stunde. So wollen wir Lohndumping und prekäre Beschäftigung verhindern.
Auf Landesebene hat die Politik nicht viele Einflussmöglichkeiten. Die Einführung eines Mindestlohns obliegt den politischen Entscheidungsträgern im Bund, in der sich die CDU/FDP-Regierung gegen einen flächendeckenden Mindestlohn wehrt. Die einzigen Stellschrauben der Landesregierung sind die Tarifverhandlungen mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und die Vergabe öffentlicher Aufträge nur an Unternehmen, die angemessene Löhne zahlen.
Um letzteres zu erreichen, hat die rot-grüne Landesregierung Anfang des Jahres das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW eingeführt. Seit dem 1. Mai 2012 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Mindestentgelt in Höhe von 8,62 Euro, wenn ihr Arbeitgeber einen öffentlichen Auftrag des Landes NRW oder einer Kommune in NRW ab 20.000 Euro netto erhalten hat. Das Unternehmen, das den Auftrag übernimmt, muss sich zudem um die Erfüllung weiterer sozialer und ökologischer Standards, etwa Frauenförderung, Energieeffizienz und Umweltschutz kümmern.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Busgewerbes profitieren in besonderem Maße von dem Gesetz. Private Busunternehmen müssen ihren Angestellten bei öffentlichen Aufträgen, beispielsweise für Linienbusverkehre im Auftrag eines öffentlichen Verkehrsunternehmens oder im Schulbusverkehr, nicht nur den Mindestlohn, sondern das Entgelt nach dem Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe, nach dem auch die Busfahrer öffentlicher Verkehrsunternehmen entlohnt werden, zahlen.
Ich möchte Ihnen noch ans Herz legen, sich an ihre zuständige Gewerkschaft zu wenden. Dort wo der Staat keinen Einfluss auf das Gehaltsniveau und die Arbeitsbedingungen hat, hilft es nur, wenn die Arbeitnehmer sich organisieren und sich gemeinsam für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen einsetzen. Ihre örtliche Gewerkschaftsvertretung kann Sie auch am besten beraten, ob ein Vertragsangebot angemessen ist und wie Sie sich am besten gegen ungerechte Behandlung wehren können.
Mit freundlichen Grüßen
Guntram Schneider