
(...) Es wird weiterhin nur gespeichert, wer wann mit wem gesprochen hat, die Inhalte der Gespräche werden nicht aufgezeichnet. Darüber hinaus müssen Betroffene nachträglich über die durchgeführte Überwachung unterrichtet werden, so dass eine gerichtliche Nachprüfung möglich ist. Damit wird dem Grundrechtsschutz hinreichend Rechnung getragen. (...)