Sehr geehrter Herr Peters,
(...) Aber auch innerhalb der Befugnisse der Europäischen Union sind demokratische Grundsätze gewahrt, die der Gefahr einer Machtbündelung entgegenstehen, die Kommission ist nämlich kein Exekutivorgan, wie etwa die Regierung eines Mitgliedstaates. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die allgemeinen europäischen Interessen zu fördern und zu diesem Zweck entsprechende Initiativen zu ergreifen, insbesondere durch ihre Vorschläge für europäische Gesetze den Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen. (...)
(...) Dies macht Hoffnung, dass die EU künftig insgesamt in außen- und sicherheitspolitischen Fragen zu einer höheren Einigkeit kommen wird. Hierzu wurden im Vertrag von Lissabon die notwendigen institutionellen Veränderungen vorgenommen. So wird der künftige "Außenminister" der EU als Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender des Rates der nationalen Außenminister eine stärkere Stellung haben, als dies heute für den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Fall ist. (...)
(...) Vielen Unterzeichnerstaaten genügte dies in den folgenden Jahren jedoch nicht. Daher wurde 2002 das 13.Zusatzprotokoll unterzeichnet, dass die Todesstrafe in allen Fällen untersagt, also auch bei Straftaten, die zu Kriegszeiten oder bei drohender Kriegsgefahr begangen wurden. Damit ist für alle Unterzeichnerstaaten - hierzu gehören sämtliche EU-Staaten - die Todesstrafe endgültig und ohne Ausnahme abgeschafft. (...)
(...) einzuführen. Das Europäische Parlament hat die Entschließung vielmehr in der Erwägung erlassen, dass die extremistischen Ideologien unvereinbar sind mit den Grundsätzen von Freiheit, Demokratie, der Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit, die die Werte der Vielfalt und Gleichheit, auf denen die Europäische Union beruht, widerspiegeln. Die Entschließung führt nicht zu einem "Mundtotmachen" von Islamkritikern. (...)