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Gunhild Böth
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Frage von Karl N. •

Frage an Gunhild Böth von Karl N. bezüglich Verbraucherschutz

Offenbar haben nur Mitbürger aus dem öffentlichen Dienst eine wirkliche Chance politisch aktiv zu werden. Freistellungen, wie dort möglich, gibt es in der freien Wirtschaft kaum bzw. garnicht.
Was gedenken Sie zu tun derartige Diskriminierung zu beenden?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Napp,

seit über 40 Jahren bin ich politisch aktiv: seit 1971 in einer Gewerkschaft (GEW) organisiert und immer aktiv, bin in eine politische Gruppe während meiner Studienzeit eingetreten bzw. in die SPD.
Nun waren alle diese Aktivitäten natürlich nicht mit einem Mandat verbunden, sondern mit ganz normaler Interessenvertretungspolitik, für die es weder eine Freistellung noch Vorteile gab - sondern im Gegenteil: Auf Grund meiner politischen Aktivitäten am Arbeitsplatz und in der Öffentlichkeit (Bürgerinitiative gegen die Berufsverbote z.B.) hatte ich auch erhebliche Nachteile, denn Menschen, die sich für ihre Rechte und die Rechte anderer einsetzen, werden nur ungern befördert oder für bestimmte Funktionen vorgeschlagen.
Ihre Frage bezieht sich aber offensichtlich auf die Abgeordneten des Landtags, die - wenn sie denn bisher im öffentlichen Dienst gearbeitet haben - nach Ablauf des Mandats dorthin zurückkehren können. Dies ist eine Vereinbarung im Rahmen des Tarifrechts, also geschlossen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern - und es wäre den Gewerkschaften anderer Bereiche ebenfalls möglich, eine solche Vereinbarung zu treffen.
Allerdings muss man vielleicht auch wissen, dass es für Beamtinnen und Beamten (so wie ich als Lehrerin)Sonderreglungen gibt, niedergelegt im Abgeordnetengesetz (da Beamt/innen nicht tariffähig sind): Sie müssen sich nach Beendigung des Mandats umgehend bei ihrer Dienstbehörde melden(also bei mir ist das die Bezirksregierung Düsseldorf) und die Behörde - nicht ich - entscheidet dann über die "weitere Verwendung". Ich darf mir, entgegen vieler Annahmen, also weder aussuchen, wo ich - nach Ablauf des Mandats - wieder arbeite, noch an welcher Schule oder Verwaltungsstelle.

So richtig kann ich aber nicht erkennen, wieso eine politische Aktivität in einer Organisation oder einer Gewerkschaft nur für diejenigen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, möglich sein soll. Bis man in einen Landtag gewählt wird, muss man bereits viele Jahre in einer Partei aktiv gewesen sein. Da ich im Landtag nun haufenweise Rechtsanwälte, Freiberufler, Selbstständige erlebt habe, ist offenbar auch für solche Berufsgruppen ein Mandat möglich. Allerdings sehe ich kritisch, dass bestimmte Abgeordnete neben ihrem Mandat auch eine Berufstätigkeit ausüben. Wenn das so ist, was sicherlich Gründe hat, dann sollten sie aber von ihren Abgeordnetendiäten Anteile zurückgeben, denn kümmern sie sich offenbar nicht Vollzeit um die Belange ihrer Wählerinnen und Wähler.
Jedenfalls kann ich Ihnen versichern, dass meine langjährige politische Arbeit nicht davon getrieben war, möglichst schnell in ein Parlament zu kommen - mir geht es nach wie vor darum, dass ich bei allem, was ich tue, die Welt ein klein wenig gerechter machen will.
Mit freundlichen Grüßen
Gunhild Böth