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Guido Pott
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Frage von Phillip K. •

Steht die SPD noch für „gleiche Arbeit - gleiche Entlohnung?“

Sehr geehrter Herr Pott,

die SPD wirbt seit langem mit Slogans wie „gleiche Arbeit - gleiche Entlohnung“, in aller Regel im Bezug auf das Gender Pay Gap.

Dieser Grundsatz ist vom Wortlaut her jedoch nicht nur auf das Geschlecht bezogen.

Das Land Niedersachsen wird nun seit vielen Jahren von der SPD regiert. Ich frage mich warum Niedersachsen seine Beamten im öffentlichen Dienst (und damit auch die Beamten der nds. Kommunen) nicht ähnlich angemessenen wir viele andere Bundesländer bezahlt?

In diesem Zusammenhang verweise ich gerne auf den bekannten Besoldungsvergleich unter:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/241231/3/

Niedersachsen ist hier in allen Konstellationen und Besoldungsgruppen stark unterdurchschnittlich. Gerade mit Kindern ist ab den akademischen Besoldungsgruppen der Unterschied enorm. So zahlen Bundesländer wie Brandenburg, Sachsen oder Thüringen ~10.000 € mehr im gleichen Amt (A 13).

Wie entspricht dies dem Grundsatz: gleiche Arbeit - gleicher Lohn?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Thematik der Besoldung im öffentlichen Dienst. Ihr Hinweis auf den Grundsatz „gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ und die von Ihnen aufgezeigten Unterschiede in der Beamtenbesoldung zwischen den Bundesländern ist absolut nachvollziehbar und berechtigt.

Die Besoldung von Beamten fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder, was bedeutet, dass jedes Bundesland eigenständig über die Höhe der Besoldung entscheidet. Niedersachsen hat sich in den letzten Jahren bemüht, die Rahmenbedingungen für Beamte kontinuierlich zu verbessern, steht jedoch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern, die teilweise andere Prioritäten oder finanzielle Spielräume haben. Dennoch wird mit jeder Haushaltsaufstellung daran gearbeitet, den Landesdienst auch finanziell attraktiver zu gestalten. Momentan liegt der Fokus in Niedersachsen auf Stellenhebungen, die durch schnellere Beförderungen auch zu einem höheren Entgelt für die Bediensteten führen.

Zuletzt konnten wir mit unserer rot-grünen Regierungskoalition in Niedersachsen die flächendeckende Besoldungsgruppe A13 für alle Gymnasial-, Haupt- und Realschullehrkräfte sowie A10 für alle Fachpraxislehrkräfte durchsetzen. Doch auch in den vergangenen Jahren haben wir bereits viel erreichen können:

2024: Die Landesregierung beschloss eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung von insgesamt 3.000 Euro. Diese setzt sich aus einer einmaligen Zahlung von 1.800 Euro im April 2024 sowie monatlichen Zahlungen von 120 Euro von Januar bis Oktober 2024 zusammen. Diese Maßnahme soll die gestiegenen Verbraucherpreise abmildern und gilt auch für Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Ab 2022: Die jährliche Sonderzahlung im Dezember wurde für aktive Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 auf 1.200 Euro erhöht. Für die übrigen Besoldungsgruppen betrug die Sonderzahlung 500 Euro und für Anwärterinnen und Anwärter 250 Euro. Zusätzlich wurden Kinderbeträge von 250 Euro für das erste und zweite Kind sowie 500 Euro für das dritte und jedes weitere Kind gewährt.

Ab 2020: Die jährliche Sonderzahlung im Dezember wurde für aktive Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 auf 920 Euro festgelegt. Für die übrigen Besoldungsgruppen betrug die Sonderzahlung 300 Euro und für Anwärterinnen und Anwärter 150 Euro. Die Kinderbeträge beliefen sich auf 170 Euro für das erste und zweite Kind sowie 450 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.

Des Weiteren lässt sich feststellen, dass das Land Niedersachsen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder in den letzten Jahren wirkungsgleich für die LandesbeamtInnen übernommen hat, was nicht in allen Bundesländern der Fall war.

Wir als SPD Niedersachsen erkennen die Notwendigkeit, über die Besoldungsgruppen konkurrenzfähige und familienfreundliche Gehälter anzubieten. Weiterhin erfordert eine Anpassung der Besoldung erhebliche finanzielle Mittel, die im Kontext des Landeshaushalts geplant und bereitgestellt werden müssen. Dabei stehen wir vor der Herausforderung, eine Balance zwischen den Anforderungen des öffentlichen Dienstes und anderen dringenden Aufgaben wie Bildung, Infrastruktur oder sozialer Sicherheit zu finden.

Ihre Ausführungen und der Hinweis auf den Besoldungsvergleich machen deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu sichern, setzen wir uns für eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Besoldung ein. Dies ist Teil eines größeren politischen Prozesses, bei dem wir auch den sozialen Grundsatz „gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ stärker in den Mittelpunkt rücken wollen.

Ich danke Ihnen für Ihre Anregung und werde Ihr Anliegen in die entsprechenden Diskussionen einbringen. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen mein Büro und ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 Mit freundlichen Grüßen

Guido Pott, MdL

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