Frage an Guido Pott von Wilfried N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Pott,
Im Zusammenhang mit den Straßenausbaubeiträgen kommt es bei Sanierung einer Anliegerstraße oft zu erheblichen finanziellen Auswirkungen für die betroffenen privaten Selbstnutzenden Hauseigentümer mit niedrigen Einkommen oder Altersrenten. Diese Tatsache sollte Ihnen in der Vergangenheit nicht entgangen sein.
Anders sieht es aber aus, wenn eine Immobilie zur Einkünfte Erzielung genutzt wird, also vermietet oder zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Dann gehören alle Aufwendungen, die durch die Vermietung oder gewerbliche Nutzung veranlasst sind, zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben und diese können steuerlich geltend gemacht werden und damit die eigene Steuerlast des Betriebes mindern. Im Ergebnis kommt also der Staat bzw. die Allgemeinheit für diesen Teil der Straßenausbaubeitrages auf.
Diese Ungleichbehandlung beim bezahlen der Straßenausbaubeiträge erreicht ihren Höhepunkt, wenn der Selbstnutzende Hauseigentümer die Beiträge voll über die eigenen finanziellen Möglichkeiten oder eventuell auch noch über einen Bankkredit die Sanierung der Straße bezahlen muss. Auch durch die Möglichkeit einer Verrentung der Beitragsschuld, von 20 Jahren mit einem jährlichen Zinssatz bis zu 3 Prozent über den Basiszins wird der Gestaltungsspielraum der Kommunen und die Steuerliche Ungerechtigkeit nicht gerechter.
Wie ist Ihre Haltung zu diesen Fakten der förmlichen Ungleichbehandlung beim bezahlen der Straßenausbaubeiträge?
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Nöhring