Frage von Karl-Heinz R. • 25.10.2024
Antwort von Guido Déus CDU • 11.11.2024
Auf der Grundlage von § 15 des Abgeordnetengesetzes wurden zum 01.07.2024 die Abgeordnetenbezüge angepasst:
Höhe der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Abs. 1 AbgG NRW: 10.917,77 Euro
zusätzlich abzuführende Beiträge an das Versorgungswerk: 2.880,12 Euro