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Günther Beckstein
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Frage von Bernhard F. •

Frage an Günther Beckstein von Bernhard F. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,

ich hätte gerne gewusst wie Ihre Position zur Flughafenerweiterung in Oberpfaffenhofen ist.

Was halten Sie von der Entscheidung durch den ein Geschäftreiseflugverkehr im touristisch wichtigen 5-Seen Land ermöglicht wird und dem Widerstand, der sich dagegen formiert?

Recht herzlichen Dank für eine schnelle Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

Bernhard FRANK

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Frank,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - hat am 23. Juli 2008 den Antrag der EDMO-Flugbetrieb GmbH auf Erweiterung der Nutzung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr unter erheblichen Einschränkungen genehmigt.

Damit hat die Regierung in ihrer luftrechtlichen Entscheidung zentralen Einwendungen des Umlandes Rechnung getragen. Sie hat vor allem sichergestellt, dass sich der Status des Sonderflughafens nicht verändert und die Interessen der Anwohner nach möglichst wenig Lärmauswirkungen gewahrt bleiben.

Deswegen dürfen an Sonn- und Feiertagen wie bisher höchstens 200 Flugbewegungen im Jahr stattfinden, wovon die örtlichen Luftsportgruppen aufgrund früherer Regelungen nicht erfasst sind. Ferner dürfen höchstens 9.725 Flugbewegungen jährlich im Rahmen des neu genehmigten Geschäftsreiseflugver­kehrs erfolgen, die zudem bestimmte Lärmschutzanforderungen einhalten müssen.

Die EDMO GmbH hatte einen Rechtsanspruch auf eine Entscheidung über ihren An­trag. Die Regierung selbst war bei der Genehmigung an luftrechtliche Vorschriften gebunden. Auf die fachplanerische Entscheidung der Regierung durfte zudem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes weder von politischer Seite noch von anderen staatlichen Stellen Einfluss genommen werden. Der Genehmigungsbescheid der Regierung wiederum kann durch Klagen betroffener Bürger oder Kommunen von den Verwaltungsgerichten überprüft werden.

Mit der neuen Genehmigung wird die wirtschaftliche Situation des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen verbessert. Dies trägt zu Sicherung seines Bestandes bei. Gleichzeitig wird ein sachgerechter Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interes­sen des Flughafenbetreibers und den Ruhebedürfnissen der betroffenen Bevölke­rung getroffen. Die festgesetzten Einschränkungen, insbesondere die Maßnahmen des Schallschutzes, stellen sicher, dass die nachteiligen Auswirkungen des Flugbe­triebs auf ein zumutbares Maß verringert werden. Hier sind neben dem weitgehenden Ausschluss von Flügen an Sonn- und Feiertagen und der Kontingentierung des Geschäftsreiseflugverkehrs der Ausschluss von Hubschrauberflügen im Geschäftsreiseflugverkehr an Feiertagen und die Lärmschutzanforderungen an Flugzeuge und Hubschrauber zu nennen.

Der Freistaat Bayern hat ein erhebliches Interesse am Fortbestand des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen. Der Flughafen ist ein wichtiger Standort der Luft- und Raumfahrtindustrie und der Luft- und Raumfahrtforschung in Deutschland. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern wurde deshalb 2006 das Ziel festgeschrieben, den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem Bestand zu sichern und die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr offen zu halten. Mit den bereits im Landesent­wicklungsprogramm getroffenen Beschränkungen werden unvertretbare negative Auswirkungen auf das Umland vermieden. Linien- und touristischer Charterflugver­kehr sowie Frachtflugverkehr bleiben mit Ausnahme des Werkflugverkehrs nach den Zielsetzungen des Landesentwicklungsprogramms ausgeschlossen. Das Nachtflugverbot gilt fort. Eine Statusänderung des Sonderflughafens Oberpfaffenho­fen zum Verkehrsflughafen wird nicht erfolgen. Die jetzt vorliegende luftrechtliche Genehmigung der Regierung von Oberbayern untermauert dies zusätzlich.

In der gegenwärtigen Situation muss sich die bayerische Wirtschaft gegenüber der stärker werdenden Konkurrenz in einer in ökonomischer Hinsicht immer tiefer miteinander verflochtenen Welt stets aufs Neue behaupten. Deshalb müssen wir bei der Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Bay­ern ein besonderes Augenmerk sowohl auf die Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen als auch auf die Schaffung dauerhaft investitions- und wachstumsfreundlicher Bedingungen richten. Damit leisten wir mit Erfolg - dies zeigen Vergleiche mit anderen Bundesländern - einen erheblichen Beitrag zur Erhaltung einer lebenswerten Heimat sowie zur Sicherung vorhandener und Entstehung neuer Arbeitsplätze.

Natürlich verstehe ich die Sorgen und Anliegen der Anwohner in den umliegenden Gemeinden und nehme diese sehr ernst. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass wir mit der nun ergangenen Entscheidung einen für alle Beteiligten akzeptablen Weg beschreiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident