Frage an Günther Beckstein von Hans-Joachim H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,
In Beantwortung meiner Anfrage vom 23.12.2012 ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-11182--f366174.html#q366174 ) hatten Sie geschrieben: "Ich kenne weder Frau noch Herrn Mollath, noch hatte ich irgendwas mit dem ganzen Fall zu tun".
Nun berichtet stern.de am 11.06.2013 ( http://www.stern.de/panorama/gustl-mollath-vor-dem-untersuchungsausschuss-bitte-nicht-mehr-diese-anstalt-2023624.html ) unter der Überschrift "Welche Rolle spielt Günther Beckstein", Gustl Mollath "habe bei seiner Befragung vor dem Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags eine alte - von Ihnen persönlich unterschriebene - Weihnachtskarte hervorgezogen"! Weiterhin kann jetzt im Internet (z.B.: http://www.gustl-for-help.de/download/2005-02-07-Mollath-Anzeige-Nbg.pdf ) eine Strafanzeige - datiert vom 07.02.2005 - gegen die Staatsanwältinnen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Dr. Fili und Stengel wegen Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit den Schwarzgeldverschiebungen bei der HypoVereinsbank heruntergeladen werden, die Herr Mollath direkt an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Beckstein, als damaligen Bayerischen Staatminister des Inneren adressiert hatte.
Hieraus ergeben sich eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
Entweder ist der Bericht von stern.de nicht zutreffend und die genannte Strafanzeige vom 07.02.2005 nicht authentisch oder
Sie, der viel geehrte ehemalige Bayerische Innenminister und Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein, sind in der Sache, die längst zur Nagelprobe für unseren Rechtsstaat geworden ist, der dreisten Lüge überführt.
Deshalb meine Frage an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Beckstein:
Was haben Sie hierzu zu sagen?
In der Hoffnung wieder eine zeitnahe Antwort zu erhalten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Joachim Hölle
Sehr geehrte Damen und Herren,
richtig ist, dass eine Strafanzeige gegen 2 Staatsanwältinnen vom 7.2.2005 von Herrn Mollath an mich als Innenminister geschickt wurde. Dieses kam in den Geschäftsgang des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und wurde zuständigkeitshalber an das Bayerische Staatsministerium der Justiz weitergeleitet. Das Schreiben vom 17.2.2005 des Staatsministerium des Innern lautet:
"Sehr geehrter Herr Mollath, Ihren Brief vom 07.02.2005 nebst Anlagen haben wir erhalten. Wie wir Ihrem Schreiben entnehmen können, stellen Sie Strafanzeige gegen zwei Staatsanwältinnen der Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth. Da hier eine Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz gegeben ist, haben wir Ihr Schreiben dorthin weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dathe
Ministerialrat"
Meine Aussage, dass ich nichts mit dem Fall zu tun habe, ist deshalb richtig
Mit freundlichen Grüßen
G. Beckstein