
(...) Da die neue Haushaltsabgabe nicht mehr an das Bereithalten eines Empfangsgerätes geknüpft ist, besteht damit auch für Personen und Haushalte, die kein Gerät haben, die Pflicht den Beitrag zu zahlen. Argumentiert wurde, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss. (...)