Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Gertrud B. •

Frage an Günter Krings von Gertrud B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Morgen Herr Dr. Krings

Ich wohne zwar nicht mehr in MG. aber auch so weit nicht davon entfernt.

Mich interessiet wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen will, ob ich die belgische ablegen muss,oder gilt das Gesetz noch mit zwei Staatsbürgerschaften?
Nächstes Jahr sind neue Wahlen und ich möcht mit dabei sein. Und mich auch hier in Viersen weiter politisch bewegen. Die Politik hat es mir angetan.Natürlich fehlt mir noch viel Hintergrundwissen,aber ich weiß wo meine Stärken liegen und die Wahlen 2009 möchte ich nicht verpassen.
Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Boußeljot

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Boußeljot.

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema "Staatsangehörigkeit". Grundsätzlich gilt eigentlich, dass eine Einbürgerung nicht möglich ist, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen (§ 12 StAG). Allerdings gibt es Ausnahmefälle (z.B. für politisch Verfolgte) und auch für EU-Bürger.

Bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wird generell nicht mehr zur Voraussetzung der Einbürgerung gemacht, dass zuvor die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Die Frage, ob mit der deutschen Einbürgerung die Staatsangehörigkeit des anderen Mitgliedstaates fortbesteht, hängt allein davon ab, ob dessen Recht dies zulässt. Belgien hat am 9. Juni 2007 ein entsprechendes Gesetz geändert und erkennt die oben geschilderte Regeln an. Somit könnten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen und gleichzeitig die belgische Staatsbürgerschaft behalten (mit allen Rechten und Pflichten zum Wahlrecht).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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