Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Anselm G. •

Frage an Günter Krings von Anselm G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

GG Artikel 1 (1) schützt die Würde des Menschen uneingeschränkt. Wie beurteilen Sie als Bundestagsabgeordneter und als Mitglied der "Federalist Society" den Umstand, dass in den USA mit Billigung des obersten Gerichts vom Präsidenten die Menschenwürde verletzt werden darf (Guantànamo)?
Inwieweit beziehen Sie sich bei Ihrer Argumentation für die Begrenzung der Grundrechte auf Carl Schmitt, wie es die "Federalist Society" tut?
Sind die Ziele der "Federalist Society" mit dem Parteiprogramm der CDU und mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Der Artikel 1(1) des Grundgesetzes gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland und bindet nicht die amerikanische Regierung. Sehr wohl müssen sich aber auch die Vereinigten Staaten an ihre Verfassung, die Genfer Konventionen und andere völkerrechtliche Regeln halten. Die CDU/CSU und auch ich persönlich sind mit dem Status der Gefangenen auf Guantanamo nicht einverstanden. Die USA müssen den Inhaftierten meines Erachtens den Status von regulären Kombattanten geben und sich auch zur Einhaltung der Genfer Konventionen verpflichten. Dazu gehören alle rechtstaatlichen Garantien, die gemäß dem Artikel 3 der Genfer Konventionen "von den zivilisierten Völkern als unerlässlich" anerkannt sind. Nur durch rechtstaatlich agierende Militärgerichte kann das berechtigte Anliegen des Kampfes gegen den Terrorismus wieder eine neue Legitimationsbasis erhalten.

Über die Haltung der Federalist Society zu diesem Thema bin ich nicht informiert. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine Mitgliedschaft in einem juristischen oder sonstigen Verein nicht bedeutet, mit allen Stellungnahmen einverstanden zu sein. Andernfalls würde ich wahrscheinlich auch aus einer Reihe von deutschen Vereinigungen austreten müssen.

Dr. Günter Krings MdB

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