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Frage von Patrick L. •

Frage an Günter Gloser von Patrick L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Gloser,

Sie haben bei der Verabschiedung des BKA-Gesetzes mit Ja gestimmt.

Könnten Sie diese Entscheidung kurz begründen, insbesondere in hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Welche Garantien habe ich als Bürger vor mißbrauch dieses Gesetzes? Für die heimliche Online Durchsuchung gibt es keinen Richtervorbehalt, ich fühle mich hierdurch erheblich in meiner Freiheit eingeschränkt. Was entgegnen Sie dem immer lauter werdenen Vorwurf wir steuern vom Rechtsstaat zum Überwachungsstaat?

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Linnert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Linnert,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie Ihre Bedenken wegen des BKA-Gesetzes geäußert haben. Ganz kurz zusammengefasst könnte man antworten: Das Gesetz ist verfassungskonform, weil es für die nötigen Eingriffe in Grundrechte hohe rechtstaatliche Hürden aufstellt. Diese Hürden schützen auch Sie persönlich davor, dass Sie z.B. Opfer von Staatswillkür werden. Die Anwendung der Online-Durchsuchung ist auf konkreten Terrorverdacht beschränkt. Ein Richter muss auf jeden Fall zustimmen, bevor eine Online-Durchsuchung möglich ist. Der ursprünglich vorgesehene "Eilfall" hätte nur dann gegriffen, wenn tatsächlich kein Richter erreichbar gewesen wäre. Nach der Einigung im Bundesrat in dieser Woche muss nun in jedem Fall ein Richter zustimmen.

Ich will aber auch noch etwas ausführlicher antworten. Viele Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion und auch ich haben im Grunde die gleiche Einstellung wie Sie und die meisten der Menschen, die gegen das Gesetz demonstriert haben: Die Terrorismusbekämpfung muss sein, aber Eingriffe in Grundrechte sind nur im Ausnahmefall akzeptabel. Das Argument der inneren Sicherheit darf nicht dazu missbraucht werden, Grundrechte einzuschränken!

Vor dem Hintergrund dieser Grundhaltung haben wir uns über eine lange Zeit mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU auseinandergesetzt. Der strittigste Punkt bei der Einführung der neuen Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus war und ist die nun ermöglichte Online-Durchsuchung. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion sich für eine strenge Reglementierung eingesetzt: Da dieser Eingriff in die Privatsphäre der ausgespähten Personen ähnlich drastisch ist wie bei der schon bisher rechtlich möglichen "klassischen" Überwachung oder Durchsuchung einer Wohnung, müssen auch die Hürden für die Online-Überwachung genauso hoch sein. Nur mit richterlicher Genehmigung soll dies möglich sein. Der Eilfall, der vom Bundestag auch vorgesehen war, sollte nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn ein Richter tatsächlich nicht erreichbar wäre.

Im Vermittlungsverfahren mit dem Bundesrat, wo einige von der SPD mitregierte Länder eine noch striktere Regelung forderten, hat hier sogar nochmals zu einer Verschärfung geführt. Nun muss in jedem Fall ein Richter die Online-Durchsuchung anordnen.

Spätestens durch diese Regelung scheint mir die Einschränkung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung wirklich mit größtmöglicher Sicherheit gewährleistet. Andererseits ist nun auch eine noch wirksamere Vorbeugung gegen Terroranschläge möglich. Der Fall des gerade verurteilten "Kofferbombers" oder die geplanten Anschläge der "Sauerland-Gruppe" sind Beispiele, wo eine große Zahl von Toten gerade noch verhindert werden konnte.

Bei alldem darf man ja auch nicht aus dem Blick verlieren: Es geht hier eben um die Ausspähung von Personen, die im begründeten Verdacht stehen, als international tätige Terroristen z.B. durch einen Bombenanschlag Hunderte Unschuldige Menschen zu töten oder schwer zu verletzen. Manche Briefe, die ich bekomme, tun aber so, als sollte nun jeder unschuldige Mensch in Deutschland einfach so intensiv ausgespäht werden. Es gibt aber absolut keinen Anlass, so etwas zu glauben.

Ich hoffe, ich konnte auch Sie davon überzeugen, dass wir bei der Gesetzgebung mit großer Sorgfalt vorgegangen sind und uns die schwierige Abwägung der Bürgerrechte einerseits und der inneren Sicherheit andererseits nicht leicht gemacht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser