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Frage von Lukas K. •

Frage an Günter Gloser von Lukas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Herr Günther Gloser,

Herr Sellig hat ein Thema angesprochen, das auch mich sehr interessiert.

Zu einer Zeit, als in der deutschen Politik vielleicht noch so etwas wie Aufbruchstimmung und Idealismus zu finden war, nämlich als die Bundesrepublik Deutschland 1949 gegründet wurde, hat man ein Grundgesetz festgelegt. Daraus möchte ich gerne einen Artikel zitieren, nämlich Art. 48, Abs. 3 GG. Da heißt es:

"Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde ENTSCHÄDIGUNG [...] ."

Unter einer Entschädigung verstehe ich und hoffentlich auch Sie, dass die Abgeordneten für das nicht mögliche Ausüben ihres Berufes entschädigt werden sollen, also, dass keine allgemein vereinbarte, feste Diät, die jedes mehr oder weniger demokratisch gewählte Mitglied, z.B. des Bundestages, erhält, ausgezahlt werden soll.

Ergo --> der Maurer, wenn es denn einem im deutschen Bundestag gibt, bekommt genau das Gehalt bezahlt, das er normalerweise auch verdienen würde. Das gilt genauso für den Juristen, Lehrer, etc.
Außerdem wird er für seine Anfahrtswege, die durch sein Amt anfallen, entschädigt.

Ich denke, dieser Paragraph des GG war einmal so gedacht, dass man Deutsche anregt Politik in der BRD mitzugestalten und nicht um eine hochbezahlte Karriere zu machen. Das ist es auch, was ich unter einer Demokratie verstehe.

Denken Sie nicht auch, dass unsere politische Gemeinschaft einen Paragraphen des GG genauso achten sollte, wie jeder andere Bürger auch? Dass sich dadurch die polit. Moral verbessern würde, weil Bürger mit Idealen sich vielleicht auch angeregt sehen, das polit. Deutschland wieder mitzugestalten?

Ihre Position bezüglich dieses Themas würde mich sehr interessieren, da im nächsten Jahr Bundestagswahlen stattfinden und ich glaube, dass man als Abgeordneter des BT zu diesem Thema Stellung nehmen sollte.

Mit freundlichen Grüßen aus dem schönen Nürnberg
Lukas Krüdener

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Krüdener,

danke für Ihre Mail. Ihrer Interpretation des Grundgesetzes kann ich in diesem Punkt nicht folgen. Bitte lassen Sie mich einmal ausführen, wozu Ihre Auslegung der Verfassung führen würde.

Ihrer Meinung nach sollen ja im Bundestag Abgeordnete sitzen, die jeweils nach ihren früheren Gehältern vor dem Einzug in den Bundestag bezahlt werden. Das würde aber bedeuten, dass ein ehemaliger Vorstandsvorsitzender, der mehrere Millionen Euro im Jahr verdient hat, vielleicht das Tausendfache von dem bekäme, was ein ehemaliger Arbeiter oder einfacher Angestellter als Abgeordneter erhielte. Dabei haben beide den gleichen Aufwand und die gleiche Verantwortung. Sie leisten das Gleiche für ihre Wählerinnen und Wähler.

Nun werden Sie sicher sagen, dass man die "Entschädigung" unbedingt nach oben begrenzen müsste. Das aber wiederum stellt das Prinzip der Entschädigung, so wie Sie es interpretieren, gleich wieder in Frage. Und das Mandat würde damit für "Besserverdienende" sofort unattraktiv. Und dass das Parlament nur untere Gehaltsgruppen repräsentieren soll, halte ich für genauso unhaltbar wie den umgekehrten Fall, dass nur wohlhabende Bürger mitbestimmen, wie es früher beim Zensuswahlrecht der Fall war.

Dass die Abgeordneten also alle die gleichen Diäten erhalten, halte ich deshalb für alternativlos.

Bitte bedenken Sie auch, was der Verweis auf die Unabhängigkeit des Abgeordneten eigentlich meint: Dass ein Abgeordneter nämlich nicht darauf angewiesen sein darf, neben seinem Mandat auch noch andere Tätigkeiten auszuüben, damit er es auch voll ausfüllen kann. Dass er keinesfalls bestechlich oder käuflich sein darf!

Deshalb kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen und bleibe dabei, dass die Abgeordneten unabhängig von ihrem Berufsstand, Vermögen, vorherigen Einkommen etc. die gleichen Grunddiäten erhalten sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser