Frage an Günter Gloser von Michael M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Gloser,
Serbin hat einen Antrag bei der UN gestellt, dass ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) anfordern, welches sich mit der Abspaltung des Kosovo befasst. Dazu meine Fragen:
1) Sind Sie für oder gegen eine entsprechende Prüfung durch den IGH?
2) Sollte Deutschland dem entsprechenden Antrag zustimmen?
3) Sollte es zu einem Gutachten kommen, hätte dieses u.U. Konsequenzen für die Anerkennung Kosovos durch Deutschland?
Wie Putin mehrfach argumentiert hat, habe auch ich den Eindruck, dass der Westen (bzw. die USA und in dem Rahmen auch Deustchland) internationales Recht nach belieben dreht und wendet. Ein entsprechendes Gutachten des IGH würde hier meiner Ansicht nach Rechtssicherheit geben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre E-mail-Nachricht vom 16.09. 2008 zum Antrag Serbiens an die VN-Generalversammlung, ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeitserklärung Kosovos einzuholen.
Deutschland hat Kosovo am 20. Februar 2008 als unabhängigen Staat anerkannt. Hierbei sehen wir uns auf völkerrechtlich gesichertem Boden.
In der Frage eines Rechtsgutachtens des IGH hat die Bundesregierung derzeit jedoch noch keine definitive Entscheidung zum Abstimmungsverhalten getroffen. Zur Frage unserer Positionierung zu dem Antrag Serbiens werden wir uns, wie in den Vereinten Nationen üblich, zur gegebenen Zeit mit unseren Partnern, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, eng abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser