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Frage von Markus S. •

Frage an Günter Gloser von Markus S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gloser,

ich habe untenstehende konkrete Fragen zu dem Themenkomplex „Zwangsvollstreckung trotz Kreditbedienung bei eingetragenen
Grundschulden“.

Zunächst bitte ich Sie, falls nicht bekannt, sich die absolut existenzgefährdende Problemlage in folgendem Artikel des Wirtschaftsmagazins Plusminus zu vergegenwärtigen:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,1ew1advn43bucfl8~cm.asp

Zusammengefasst ist es also nach gegenwärtiger Rechtslage offenbar so, dass bei einem Verkauf der Grundschuld durch den Finanzierer z.B. an einen Hedgefonds, dieser trotz ordentlicher Abbezahlung des Kredites in die Zwangsvollstreckung über die komplette Grundschuldsumme (auch wenn die bereits abbezahlt sein sollte) gehen kann.

Dies ohne weiteres Rechtsverfahren bei der banküblich verwendeten Kreditklausel „Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen“.

Hierzu meine Fragen:

1.Welche konkreten Maßnahmen haben Sie persönlich innerhalb der Fraktion ergriffen bzw. planen Sie kurzfristig , um durch Änderung dieser gefährlichen Rechtssituation die vielen Grundeigentümer mit Grundschulden in Ihrem Wahlkreis zu schützen?

2.Welche gesetzgeberischen Aktivitäten zum Schutz der Grundeigentümer hat die Fraktion bzw. der Bundestag unternommen bzw. wird diese kurzfristig unternehmen?

MfG,
Markus Seger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seger,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat das von Ihnen geschilderte Problem erkannt und eine Initiative gestartet, um die Stellung des Kreditnehmers bei Verkäufen von Kreditforderungen zu verbessern. Die Bundesregierung hat mittlerweile einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken begrenzen soll. Darin ist festgehalten, dass im Bereich der Verkäufe von Kreditforderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen werden noch in der derzeitigen Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag eingebracht, der im ersten Quartal des Jahres 2008 beschlossen werden soll. Dabei wird es sowohl um verbesserte Transparenz für den Kreditnehmer als auch um die Problematik der Doppelsicherung durch Grundschuld und parallele Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (Schuldanerkenntnis) gehen. Ferner wird bei Kündigungen von Kreditverträgen der Schutz der Verbraucher zu stärken sein.

Zu der von Ihnen erwähnten Plusminus-Sendung möchte ich anmerken, dass das Auseinanderfallen von Grundschuld und Forderung im Falle eines Forderungsverkaufs mit der grundsätzlichen Ausgestaltung der Grundschuld im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammenhängt (vgl. § 1191 BGB). Anders als bei einer Hypothek, bei der die Forderung nicht ohne die Hypothek und die Hypothek nicht ohne die Forderung übertragen werden kann (vgl. § 1153 Abs. 2 BGB), ist dies bei einer Grundschuld sehr wohl möglich. Das BGB trifft für derartige Fälle im Übrigen auch Regelungen, die den Schuldner gegenüber einem neuen Gläubiger schützen. Die in dem Artikel angesprochene Gesetzesänderung durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz aus dem Jahr 2002 hat hierauf keinen Einfluss. Im Vierten Finanzmarktförderungsgesetz ist zwar das Rechtsberatungsgesetz im Bezug auf den Verkauf von Forderungen geändert worden, diese Änderung steht aber nicht in einem Zusammenhang mit der in der Plusminus-Sendung geschilderten Problematik. Die rechtliche Situation von Schuldnern hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren aufgrund von Gesetzesänderungen nicht verändert. Verändert hat sich, mit dem Ziel der Renditesteigerung, die Praxis der Banken, Forderungen aus Kreditverträgen zu verkaufen. Seriöse Schätzungen beziffern dieses Volumen auf ca. 10 -12 Mrd. Euro pro Jahr. Mit dieser Entwicklung müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen Schritt halten. Daher hält die Koalition es für notwendig, die Stellung des Kreditnehmers bei solchen Kreditverkäufen zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser