Frage an Günter Gloser von Norbert P. bezüglich Finanzen
Geehrter Herr Gloser!
Zunächst möchte ich Ihnen zur Diätenerhöhung gratulieren!
Alsdann frage ich Sie, wie Sie diese verantworten können?
Sehr geehrter Herr Panzer,
ich habe Mitte November für die Diätenerhöhung gestimmt, denn ich halte die vereinbarte Erhöhung in zwei Schritten um 4,7% (2008) und 4,5% (2009) für angemessen und vertretbar. Über die Frage, welche Bezahlung für Abgeordnete angemessen ist, lässt sich sicherlich endlos streiten. Abgeordnete bekommen deutlich mehr Geld als durchschnittliche Arbeitnehmer. Dafür ist aber auch ihre Arbeitsbelastung wesentlich höher. Vergleichbare Tätigkeiten in der Wirtschaft sind deutlich besser vergütet. Insgesamt halte ich die Diätenerhöhung für maßvoller als die Kritik, die an ihr geübt wird (vgl. auch Süddeutschen Zeitung = http://www.sueddeutsche.de/deutschland/meinung/833/141527/ )
Mit dieser Diätenerhöhung werden die Abgeordnetengehälter an die Besoldungsgruppe der Bundesrichter (Besoldungsgruppe R 6) beziehungsweise eines kommunalen Wahlbeamten einer mittelgroßen Stadt (Besoldungsgruppe B 6) anzupassen. Damit folgt der Bundestag einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1977, das bestimmte Orientierungsgrößen für die Entschädigung für Abgeordnete festlegte. Da es seitdem für die Parlamentarier jedoch mehr als ein Dutzend Nullrunden gegeben hat, liegen die Diäten mittlerweile etwa 900 Euro unterhalb dieser Besoldungsgruppe. Die Erhöhungen in 2008 und 2009 werden also das auffangen, worauf in der Vergangenheit verzichtet wurde. Zukünftig wird die Abgeordnetenentschädigung nur erhöht, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und der Bundesrichter ändert. Der Bundestag beschließt darüber jedes Mal neu in einem eigenen Gesetz vor den Augen der Öffentlichkeit.
Kritik übe ich an der Altersvorsorge für Abgeordnete. Hier hätte ich mir eine grundlegende Reform gewünscht. Das ist leider am Widerstand der CDU/CSU gescheitert. Die nun vereinbarte Reduzierung der Altersvorsorge ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch ich halte eine weitergehende Reform für unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser