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Günter Gloser
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Frage von Dr. Andreas van A. •

Frage an Günter Gloser von Dr. Andreas van A. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Gloser,

im Fall des inhaftierten Schülers Marco W. möchte ich Sie bitten mir folgende Fragen zu beantworten.

Wie lange kann die Untersuchungshaft eines Minderjährigen in der Türkei überhaupt dauern? Gibt es da einen Maximalwert, der auf keinen Fall überschritten werden darf?

Ist es wirklich auch in der Türkei zwingend vorgeschrieben, dass das angebliche Opfer auch vor Gericht erscheinen muss, oder würde eine Befragung per Videokonferenz ausreichen?

Haben deutsche und englische Behörden eigentlich schon versucht, eine Art Versöhnung zwischen den beiden Familien zu erreichen. Von der Familie Weiss gingen ja schon mehrer Signale in Richtung der Mutter des angeblichen Opfers aus.

Welche Chancen bestehen eigentlich in Deutschland eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, wenn Marco W. schuldig gesprochen werden sollte und er dann nach Deutschland verlegt wird?

Mit freundlichen Grüßen

A. van Almsick

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. von Almsick,

ich verweise in dieser Sache auf meine ausführliche Antwort vom 11.12. auf eine ähnliche Anfrage. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass wir im Interesse von Herrn Weiss nicht jeden einzelnen Schritt unserer beharrlichen Arbeit zum Gegenstand öffentlicher Äußerungen machen wollen und können.

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Götz