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Frage von Werner K. •

Frage an Günter Gloser von Werner K. bezüglich Recht

Sehr geehrterHerr MdB Günter Gloser

Unter http://www.ofd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=17693&article_id=67222&_psmand=110 finde ich folgende Aussage, die sicher nicht nur für Niedersachsen sondern auch für den Freistaat Bayern gilt: Zitat „Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1991 gibt es auf deutschem Boden keine stationierten ausländischen Streitkräfte der ehemaligen vier Besatzungsmächte mehr. Die weiterhin in Deutschland verbliebenen amerikanischen, britischen, französischen, belgischen und niederländischen Soldaten sind seitdem Gaststreitkräfte. Auf Grundlage des NATO Truppenstatut aus dem Jahre 1951 i.V.m. dem entsprechenden Zusatzabkommen von 1994 haben die Streitkräfte nunmehr die Aufgabe, die Bundeswehr im deutschen Raum durch militärische Präsens zu unterstützen.“
Zitat Ende

Leider missbrauchen die US-Gaststreitkräfte dieses Gastrecht permanent, indem sie bei uns für Einsätze außerhalb des deutschen Raumes trainieren und dabei die Bevölkerung in Mittelfranken mit nervtötendem Hubschrauberlärm laufend überziehen. Dies führte letztendlich dazu, dass von einer ihnen sicher nicht nahestehenden Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage gestartet wurde ( siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704825.pdf ) Meine Frage dazu: Sind Sie im Interesse ihrer vom Hubschrauberlärm betroffenen Mitbürger bereit, diese kleine Anfrage im Bundestag zu unterstützen? Wenn „Nein“ dann bitte ich um eine ausführliche Begründung in diesem Forum!

Werner Kopper

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kopper,

Ich habe mich bereits in der Vergangenheit mehrfach zu Fragen der militärischen Fluglärmbelästigung an das Bundesministerium der Verteidigung gewandt. Daher sehe ich keine Notwendigkeit, diese Anfrage der Linksfraktion zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser, MdB