Frage an Günter Gloser von Wolfgang S. bezüglich Recht
UN-Konvention gegen Korruption
Sehr geehrter Herr Gloser,
warum wurde die UN-Konvention gegen Korruption in Deutschland noch nicht ratifiziert? Mit welchen Argumenten wird dies von welchen Teilen des Parlaments verhindert? In Europa haben außer Deutschland nur solche Horte der Transparenz wie, Ukraine, Griechenland, Tschechien und Italien sowie Belgien und Irland die Konvention noch nicht ratifiziert. Und natürlich Deutschland.
Bei den ständig auftauchenden Korruptionsskandalen ist wahrscheinlich das richtige Argument, dass es die Wirtschaft behindert sowie die Einkommensmöglichkeiten (Lobbyismus?)einiger weniger (hoffentlich!) Abgeordneter. Ich hoffe, ich darf Sie da ausnehmen. Zumindest sind Sie ausdrücklich nicht gemeint.
Aber mit welchen offiziellen Argumenten wird von wem gegen eine Ratifizierung argumentiert?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schröpfer
Sehr geehrter Herr Schröpfer,
vielen Dank für Ihre Frage zur UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC). Zunächst möchte ich Ihrer Annahme widersprechen, dass Abgeordnete prinzipiell ein Interesse an Nebeneinkünften aus Lobbyismus hätten und ihre Hoffnung bestätigen, dass Sie mich aus der Gruppe der Lobby-Einkommensempfänger ausnehmen können. Meine Nebeneinkünfte belaufen sich auf geringfügige Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern bzw. einer Kuratoriumsmitgliedschaft. Diese ist selbstverständlich unter den veröffentlichungspflichtigen Angaben des Deutschen Bundestages im Internet einzusehen:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/G/gloser_guenter.html
Die UN-Konvention gegen Korruption wurde bereits 2003 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert. Sie ist eine von mehreren internationalen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten. Zur vollständigen Umsetzung dieser internationalen Vorgaben müssen allerdings auch unsere nationalen Regelungen geändert werden.
Der SPD ist es weiterhin ein großes Anliegen, dass Deutschland endlich das UN-Übereinkommen gegen Korruption ratifiziert. Die Konvention wurde bislang deshalb nicht umgesetzt, weil der unzureichend geregelte Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§108e, StGB) noch nicht geändert wurde. Erst nach seiner Verschärfung kann Deutschland die UNCAC ratifizieren. Da die Abgeordneten zum einen die Interessen ihres Wahlkreises auch als Wirtschaftstandort vertreten müssen, zum anderen aber Wahlkampfhilfen grundsätzlich legal und notwendig sind, ist eine Abgrenzung legaler Interessenvertretung nicht einfach – aber möglich und nötig!
Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Schon in der 15. Wahlperiode hatte die SPD-Fraktion in der rot-grünen Koalition einen ersten Anlauf unternommen, um für die Umsetzung der UN-Konvention zu sorgen. Der Entwurf scheiterte letztendlich daran, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sich nicht darauf verständigen konnte. Die vorgezogene Bundestagswahl verhinderte dann die weiteren Beratungen.
Auch in der 16. Legislaturperiode hatten wir unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz einen Vorschlag zur Neuregelung des §108e Strafgesetzbuch (Abgeordnetenbestechung) erarbeitet. Dieser Vorschlag scheiterte jedoch letztendlich an der Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion.
Nach wie vor steht für die SPD-Bundestagsfraktion die Notwendigkeit der Umsetzung der internationalen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung außer Zweifel. Die SPD wird sich weiter für eine schnelle Umsetzung der Rechtsinstrumente des Europarats, des EU-Rahmenbeschlusses und des Übereinkommens der Vereinten Nationen in nationales Recht einsetzen. Daher habe ich bereits eine entsprechende Nachfrage an die Bundesregierung zum Stand eines Gesetzentwurfs zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechung gerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser