Frage an Günter Gloser von Otto E. bezüglich Soziale Sicherung
Heute beschlossen die Ministerpräsidenten die neue GEZ-Gebühr "pro Haushalt":
http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,734877,00.html
Die Zustimmung der Länderparlamente steht noch aus.
Hierzu meine Frage:
Falls Sie zustimmen, wie stellen Sie sicher, dass in den inzwischen weit verbreiteten Wohngemeinschaften (Erstwohnsitz mehrerer Bürger) der gemeinsame Haushalt nicht mehrfach zahlen muss?
Sehr geehrter Herr Erkers,
wie Sie richtig schreiben, werden die Länderparlamente darüber entscheiden, der Bundestag ist mit dieser Frage gar nicht befasst, weil die Rundfunkgebühren Ländersache sind.
Trotzdem begrüße ich die Entscheidung der Länder für die Reform, weil die bisherige Regelung mit den ständigen Überprüfungen der GEZ einerseits und vielen „Schwarzsehern“ andererseits von vielen Bürgern als Ärgernis gesehen wurde, wie ich selbst aus vielen Gesprächen weiß.
Wie der Begriff „Haushalt“ genau gefasst ist, bzw. sein wird, ist mir nicht bekannt. Nach meiner Auffassung sollte eine Wohngemeinschaft, die einen gemeinsamen Haushalt in einer einzelnen Wohnung oder einem Einfamilienhaus führt, nicht anders behandelt werden als eine Familie auch.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Gloser