Frage an Günter Gloser von Ralf Dr. K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Gloser -
Zur Zeit werden Sparvorschläge zur Reduzierung des Haushaltsdefizits heftig diskutiert.
Was halten Sie daher von folgendem Sparvorschlag bzw. Vorschlag zum Subventionsabbau?
Ca. 2002 hat die damalige Bundesregierung v. a. auf Wunsch der Banken die Veräußerungsgewinne aus Unternehmensbeteiligungen durch Kapitalgesellschaften steuerfrei gestellt. Mit dieser Subvention wurde nicht nur ein Loch in die Haushaltskasse des Bundes gerissen, sondern es wurden auch die "Heuschrecken" ins Land gelockt, da sie nun ihre Spekulationsgewinne unversteuert in ihre Heimatländer, meist Steuerparadiese, transferieren können (Beispiel: das Schicksal der Firma Grohe).
Pikanterweise wurden umgekehrt 2009 für Privatpersonen ebensolche Veräußerungsgewinne mit Einführung der Abgeltungssteuer steuerpflichtig gemacht.
Mein Sparvorschlag ist daher die Rücknahme dieser Subvention, schon um eine Gleichbehandlung von Unternehmen und Privatpersonen zu erreichen - und natürlich, um die Staatskasse zu füllen, ein in der aktuellen Spardebatte wichtiger Aspekt. Das würde, nebenbei bemerkt, in erster Linie auch Banken treffen, die besonders häufig Aktienpakete von Unternehmen hin- und herschieben.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kern
Sehr geehrter Herr Kern,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich will kurz auf Ihre beiden Punkte eingehen.
Bei der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften handelt es sich um eine Befreiung von der Körperschaftsteuer. Bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus privaten Kapitalanlagen handelt es sich um eine Befreiung von der Abgeltungsteuer. Diese beiden Sachverhalte kann man deshalb nicht einfach miteinander vergleichen und sie sind auch nicht „pikanterweise“ in zeitlicher Nähe reformiert worden, sondern aus guten Sachgründen.
Die Körperschaftsteuerbefreiung wirkt auf der Unternehmensebene. Sie soll eine Doppelbesteuerung stiller Reserven vermeiden, was sinnvoll ist. Letztlich ist die Steuerfreiheit eine Konsequenz aus der Einführung eines klassischen Körperschaftsteuersystems, wie es vorher in Deutschland nicht bestand.
Die Befreiung von der Abgeltungssteuer wirkt auf der persönlichen Ebene des Steuerpflichtigen. Mit ihr wurde eine Steuerlücke geschlossen. Ein Verzicht auf die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen wäre deshalb ein Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Als Gegenfrage könnte ich Folgendes anführen: Ist es steuerpolitisch sinnvoll und sozial gerecht, wenn die schwarz-gelbe Bundesregierung innerhalb weniger Monate erst 3,5 Milliarden Euro an Steuergeschenken an Hotelbesitzer und wohlhabende Erben verteilt und dann ein Sparpaket ankündigt, bei dem gut die Hälfte der Lasten von Arbeitslosen und Familien mit geringem Einkommen aufgebracht werden soll?
Die Antwort ist: Nein!
Wir brauchen eine angemessene Beteiligung des Finanzsektors und großer Vermögen an der Bewältigung der aktuellen Krise. Schließlich profitieren diese auch am meisten davon, dass die Steuerzahler viele Milliarden in die Rettung des Finanzsystems investiert haben.
Die von Ihnen genannten Entscheidungen zur Besteuerung der Veräußerung von Unternehmensanteilen in Frage zu stellen, halte ich dagegen nicht für nötig und sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Günter Gloser